Fürsorgepflicht der Arbeitgeber NEW Mobil und NEW AG

Aktuell ist es wieder heiß, die Temperaturen steigen über 30°C an und wir Menschen suchen Schatten, suchen Abkühlung, kleiden uns wetterangepasst.

Genau dies wird den Busfahrern der NEW Mobil in Mönchengladbach/Viersen verwehrt. Kaum wurden die ersten Busfahrer in kurzen Hosen gesichtet, schon entbrannte eine hitzige Diskussion über eine Unmöglichkeit von kurzen Hosen an Männerbeinen.
Kurzerhand gab es eine entsprechende Dienstanweisung.
Nach mehreren Fusionen habe das Unternehmen eine einheitliche Arbeitskleidung verordnet, sagt man. Seitdem sind die kurzen Hosen aus ästhetischen Gründen verboten. Bei einem Verstoß gegen die Kleiderordnung drohe ein Verweis oder sogar eine Abmahnung.
Als Miteigentümer und Auftraggeber sollte die Stadt Mönchengladbach ihre geplante Auftragsvergabe im nächsten Jahr, die Neuvergabe des ÖPNV steht an, ernsthaft überdenken und eine derartig inhumane Kleiderordnung in einem Anforderungskatalog verbieten. Das würde ein Einlenken der Entscheider möglich machen.

Im Übrigen fällt der Stadt Mönchengladbach ebenfalls eine Fürsorgepflicht zu.
Wenn nicht schon der oberste Dienstherr, OB Reiners, so sollte das Gesundheitsamt Stellung beziehen. In einem möglichen Krankheitsfall aufgrund der „langen Hose Anordnung“ sind alle Wissensträger zu belangen.

Was sagt eigentlich der Aufsichtsrat der NEW Mobil dazu, an dessen Spitze der SPD-Fraktionsvorsitzende Felix Heinrichs (SPD) steht?
Oder auch der Aufsichtsratsvorsitzende der NEW AG, Dr. Schlegelmilch (CDU)?
Gilt für sie Wirtschaftsmeinung vor Menschenwohl/Gesundheit?

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