Glasverbot für Teilnehmer (nicht Besucher) von Karnevalsumzügen

Die unkontrollierte Entsorgung von Gläsern und Glasflaschen im Straßenkarneval bergen ein hohes Verletzungsrisiko. Deshalb wird es auch 2019 wie schon im vergangenen Jahr wieder ein Glasverbot für alle Teilnehmer (nicht Besucher) von Karnevalsumzügen in Mönchengladbach geben.

Die Maßnahme, die nicht nur von Polizei, Rettungsdiensten und Entsorger GEM, sondern auch vom Mönchengladbacher Karnevalsverband unterstützt wird, soll helfen, die Zahl der Verletzungen durch zerbrochenes Glas zu reduzieren.

Konkret hat das Ordnungsamt den Veranstaltern von Karnevalsumzügen mit der Genehmigung folgende Auflage erteilt:

„Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen ist allen Zugteilnehmern für die Dauer des Umzuges untersagt. Die Dauer des Umzuges umfasst die Zeit von der Aufstellung der Wagen und sonstigen Zugteilnehmer bis zur Auflösung des Umzuges“.

Das Ordnungsamt geht davon aus, dass die Karnevalsgesellschaften als Veranstalter ihrer Vorbildfunktion für alle Besucher des Straßenkarnevals auch in diesem Jahr wieder gerne nachkommen werden. Gleichzeitig bittet die Stadt die Veranstalter wieder darum, alle Möglichkeiten zu nutzen, die Besucherinnen und Besucher zu einem freiwilligen Glasverzicht zu bewegen, damit auch 2019 die Freude am Karneval im Vordergrund der Umzüge steht.

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