Land bremst Wachstumspläne am Flughafen Düsseldorf

Lärmkartierung des vom Flughafen Düsseldorf ausgehenden Fluglärms (Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)).

Möglicherweise könnten sich die Prüfungen des Verkehrsministeriums bis in das Jahr 2019 oder noch länger hinziehen. Eigentlich sollten sie spätestens im Sommer dieses Jahres beendet sein.

Es ist auch denkbar, dass die Landesregierung den größten Airport von NRW zu strikteren Nachtflugregeln als Gegenleistung für mehr Start- und Landerechte zu Spitzenzeiten drängt. Ein Grund für das verlangsamte Genehmigungsverfahren ist die große Komplexität der Streitfragen, die vor elf Monaten bei einer Anhörung diskutiert worden waren. „Es geht um Lärmschutz, es geht um Wasserschutz, es geht um mehr als 40.000 Einwendungen und viele Gegengutachten“, sagt ein Kenner der Vorgänge. „Dies alles muss genau abgewogen werden.“

Hintergrund ist auch, dass der neue NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) Volljurist ist und kein Interesse daran hat, sich mit einer nur oberflächlich durchdachten Genehmigung zu blamieren. „Jeder weiss, dass die Ausbaukritiker sowieso vor Gericht ziehen werden“, sagt Helmar Pless, stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, „darum ist logisch, dass die neue Landesregierung vorsichtig ist.“

Der Flughafen Düsseldorf muss sich darauf einstellen, dass er die 2015 beim Land beantragte Kapazitätserweiterung um 18 Prozent wahrscheinlich deutlich später genehmigt bekommt, als von ihm selbst und großen Teilen der Wirtschaft erhofft. So steht es in einem Bericht von RP Online vom 24.1.18.

Hierzu bemerkt Hajo Siemes, Sprecher der Initiative „Gegen Fluglärm MG-Ost“: Diese Entwicklung bewerten wir positiv. Die Initiativen haben nun die Möglichkeit, sich weiter und intensiver zu vernetzen und auf die Politik einzuwirken. Wichtig dabei ist, das Nachtflugverbot durchzusetzen und die Kapazitätserweiterung in dieser Größenordnung zu verhindern. Eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist seitens der Flughafengesellschaft noch nicht ausreichend nachgewiesen. Dies sieht wohl auch das NRW Ministerium ähnlich.“

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