Nach Listerien-Verdacht bei Wurstwaren:
Stadt überwacht Rückrufaktion

Nachdem die hessische Firma Wilke, Waldecker Fleisch- und Wurstwaren alle ihre Wurstprodukte zurückgerufen hat, weil der Verdacht besteht, dass sie mit Listerien-Bakterien befallen sind, überwacht der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit die Rückrufaktion. Denn auch in Mönchengladbach wurden die betroffenen Produkte vertrieben.

Seit dem vergangenen Donnerstag bis Montagvormittag wurden der Stadt Mönchengladbach über das in NRW zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bisher rund 30 Betriebe mitgeteilt, die Wurstwaren der Firma Wilke bezogen haben. Dazu gehören Restaurants und Caterer, Groß- und Zwischenhändler, Kantinen und Einzelhändler.

Der Fachbereich hat die betroffenen Betriebe über den Rückruf informiert und sie belehrt, dass die Ware nicht „in Verkehr gebracht“ (also verkauft oder verarbeitet) werden darf. Derzeit sind die Mönchengladbacher Verbraucherschützer dabei, die betroffenen Betriebe aufzusuchen und die Maßnahmen zu kontrollieren.

Die betroffenen Waren sind durch das auf allen Verpackungen angebrachte ovale ldentitätskennzeichen „DE EV 203 EG“ eindeutig zu erkennen. Waren der Firma Wilke wurden aber auch in loser Form über Wursttheken, Großküchen und Kantinen in den Verkehr gebracht. Auch hier wurden die in Mönchengladbach betroffenen Unternehmen informiert und noch vorhandene Restbestände gesichert.

Was sind Listerien?

Listerien sind Bakterien, die in der Natur häufig vorkommen. Nur sehr wenige Menschen, die sie aufnehmen, erkranken an der sogenannten Listeriose. Bei gesunden Erwachsenen verläuft die Infektionskrankheit meist unauffällig oder nimmt einen harmlosen Verlauf mit grippeähnlichen Symptomen mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können auch schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln. Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden.

Was sollten die Verbraucher tun?

Personen, die betroffene Produkte verzehrt haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und ihren Arzt auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die betroffene Produkte verzehrt haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Personen ohne Symptome ist dies nicht sinnvoll.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die betroffene Produkte gekauft haben, werden gebeten, diese nicht zu verzehren. Alle Kunden können den Artikel in den Einzelhandelsverkaufsstellen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

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