Neuer Rundfunkstaatsvertrag: Neue Gebühren ab 1. Januar für alle Haushalte – für die Finanzierung der Übertragungsrechte von Sportgroßereignissen ?

Nach massiven Protesten: Keine GEZ-Gebühren für Pflegeheime – die Intendanten der Rundfunkanstalten ruderten zurück (PDF-Datei)

Die ARD-Vorsitzende Monika Piel betont, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei nachdrücklich daran gelegen, keine sozialen Härten entstehen zu lassen: „Wir können Vorschriften nicht in ihr Gegenteil verkehren. Es besteht aber sicher breiter gesellschaftlicher Konsens, gerade für Menschen in Pflegeheimen keine zusätzlichen Belastungen zu schaffen.”
Doch dieses Einsehen gilt nur für Heimbewohner. Demenzkranke und Menschen, die bis 95 % ihrer Sehkraft oder bis 85 % ihrer Hörfähigkeit verloren haben – und zu Hause gepflegt werden, sollen künftig zur Kasse gebeten werden.

Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland kontert: „Die sozialen Härten bleiben nach wie vor bestehen. Hier ist nur in Teilen eine Ungerechtigkeit zurückgenommen worden, deren gesetzliche Korrektur noch zeitnah folgen muss. Für die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen bedeutet der neue GEZ-Rundfunkbeitrag jedoch weiterhin eine deutliche Verschlechterung.“

Die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, der künftig Bewohner  von Pflegeheimen, sowie seh- und hörbehinderte Menschen zur partiellen  Zahlung von GEZ-Gebühren verpflichtet, schließt aus Sicht des BDH Bundesverbandes Rehabilitation Menschen von ihrem Recht zur Teilnahme am öffentlichen Leben aus: „Die Tatsache, dass Demente sowie fast gehörlose und blinde Menschen zur Zahlung einer Rundfunknutzungsgebühr herangezogen werden, ist aus unserer Sicht geradezu beschämend und grenzt an bürokratische Willkür. Niemand zwingt die Ministerpräsidenten der Bundesländer ihre weltfremde Entscheidung nicht zu revidieren und den Rundfunkstaatsvertrag so zu korrigieren, dass das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen nicht weiterhin verletzt wird“, so die Bundesvorsitzende des Sozialverbandes, Ilse Müller.

Die Politik ignoriere mit diesem undifferenzierten Vertragsmodell das Gebot der Informationsfreiheit und verletze die Grundprinzipien der  UN-Behindertenrechtskonvention, die die politischen Akteure zur Umsetzung von Inklusion auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens verpflichtet, so Ilse Müller.

Informationsflyer neuer Rundfunkbeitrag Bürgerinnen/ Bürger

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