Stadt versendet Grundsteuer-Jahresbescheide

Rathaus Innenhof

Die Bescheide werden ab Mittwoch, 9. Januar, an alle Haus- und Grundstückseigentümer verschickt.

Die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer bleiben in 2019 im dritten Jahr unverändert.

Seit 2016 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A (zum Beispiel Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt der Hebesatz 240 von Hundert des Steuermessbetrages und bei der Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke) 620 vom Hundert des Steuermessbetrages.

Die Grundsteuer ist grundsätzlich in Teilbeträgen jeweils am 15. in den Monaten Februar, Mai, August und November zu zahlen.
Ausnahme: Eine jährliche Fälligkeit wurde beantragt.
Dann ist die Grundsteuer in einem Betrag am 1. Juli fällig.
Sofern der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer bereits ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, braucht der Steuerpflichtige nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten.

Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann auf der Internetseite der Stadt unter www.stadtmg.de/sepamandat heruntergeladen werden. Weitere Zahlungshinweise befinden sich auch auf dem Steuerbescheid.
Zu beachten ist, dass Änderungsmitteilungen zum Grundstückseigentum, die ab Anfang Dezember 2018 der Stadtverwaltung zugegangen sind, nicht mehr im Jahresbescheid 2019 berücksichtigt werden konnten. Diese werden in den nächsten Wochen abgearbeitet. Bis Ende Januar folgt ein Änderungsbescheid, der die aktuellen Daten berücksichtigt.

Im Zusammenhang mit der Grundsteuerfestsetzung für das Jahr 2019 weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern für die Bemessung der Grundsteuer zwar für verfassungswidrig hält. Das Gericht hat in seiner Entscheidung vom 10.04.2018 jedoch auch ausgeführt, dass die für verfassungswidrig befundenen gesetzlichen Regelungen über die Einheitsbewertung zunächst bis zum 31.12.2019 weiter angewandt werden dürfen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Gesetzgeber eine Neuregelung zu treffen. Insoweit hätten Einwendungen und Widersprüche gegen die städtischen Grundsteuerbescheide keine Aussicht auf Erfolg und müssten rechtlich als unbegründet zurückgewiesen werden. Alle Fragen zum Grundsteuer-Bescheid beantwortet der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben gerne. Die städtischen Bediensteten sind unter der Telefonnummer 02161 / 25-52299 sowie unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengladbach.de zu erreichen. Wegen der erwarteten Vielzahl von Anfragen in den ersten Wochen nach Bekanntgabe derJahresbescheide 2019 kann die telefonische Erreichbarkeit der städtischen Mitarbeiter einschränkt sein. Auch kann es bei der persönlichen Kontaktaufnahme zu Wartezeiten kommen und sich längere Bearbeitungszeiten ergeben. Daher bittet die Verwaltung schon jetzt um Verständnis. 
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