Stadtverwaltung sucht noch Jugendschöffen

Landgericht

Die Amtszeit der Schöffen für die das Landgericht Mönchengladbach und die beiden Mönchengladbacher Amtsgerichte endet am 31. Dezember 2018. Für die dann folgende fünfjährige Wahlperiode werden rund 50 Bürgerinnen und Bürger gesucht, die sich für das Amt des Jugendschöffeninteressieren.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Mönchengladbach wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular finden sich  auf der städtischen Homepage www.moenchengladbach.de unter dem Suchbegriff „Jugendschöffe“.

Wer den Bewerbungsbogen ausfüllt, kann ihn direkt an die Stadtverwaltung Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Aachener Straße 2, 41050 Mönchengladbach oder per Mail an Jugendschoeffenwahl@moenchengladbach.de senden.

Ansprechpartner für die Schöffenvorschlagsliste in Jugendstrafsachen sind Stephan Hirsch, Tel.: 02161/25-3427,
E-Mail stephan.hirsch@moenchengladbach.de, und Katharina Müllenmeister, Tel.: 02161/25-3404,
E-Mail katharina.muellenmeister@moenchengladbach.de .

0 - 0

Thank You For Your Vote!

Sorry You have Already Voted!