Unwürdiger Auftritt von Bündnis90/Grüne

Allgemein wird von Beratern eine hohe Sachkompetenz erwartet.
Im aktuellen Fall / Causa Sasserath werden die Erwartungen nicht erfüllt.
Der Fraktionsvorsitzende hat Ob Reiners schriftlich aufgefordert, eine “belastbare“ Entscheidung zu treffen, die nur aufgrund eines Antrages getroffen werden kann. Diesen Antrag kann Grünen-Chef Sasserath aber erst in der Ratssitzung am 16. März 2015 stellen.
Die Beratung zu diesem Schritt war also denkbar schlecht.
Noch unqualifizierter kann die eigenartige Auslegung der Gemeindeordnung NRW und der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse in der Stadt Mönchengladbach und genannt werden.

Sasserath und wohl auch seine Berater glauben per Eigendefinition geltendes Recht für den Eigenbedarf verändern zu können.
Sasserath möchte bei der Abberufung des Beigeordneten Andreas Wurff in o.g. Sitzung eine geheime Abstimmung durchsetzen, möglichst auch ohne die dazu notwendige Stimmenzahl von einem Fünftel der Ratsmitglieder hinter sich zu haben.
Dieses Prozedere ist im §11, Abs. 7 eindeutig geregelt.

Dort heißt es:

(4) Bei der Beschlussfassung wird durch Erheben der Hand abgestimmt. Auf Antrag eines Ratsmitgliedes, namentlich abzustimmen, hat der Oberbürgermeister festzustellen, ob der Antrag von insgesamt mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder unterstützt wird; ist dies der Fall, ist namentlich abzustimmen. Beantragt ein Ratsmitglied geheim abzustimmen, hat der Oberbürgermeister festzustellen, ob der Antrag ebenfalls von insgesamt mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder getragen wird; ist dies der Fall, ist durch Abgabe vonStimmzetteln geheim abzustimmen. Zu demselben Tagesordnungspunkt ist ein Antrag auf geheime Abstimmung gegenüber einem Antrag auf namentliche Abstimmung vorrangig.

Dies ignoriert Karl Sasserath und läßt eine entsprechende Berichterstattung unwidersprochen zu.
Damit schadet er seiner Partei Bündnis 90/Grüne und der Person des Beigeordneten ganz erheblich. Seine Berater sollte er schleunigst austauschen.

 

 

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2 Kommentare zu "Unwürdiger Auftritt von Bündnis90/Grüne"

  1. Boris Wolkowski | 11. März 2015 um 21:38 |

    Sehr geehrter Herr Wendler,

    eine starke Meinung sollte auf einer starken Faktenbasis beruhen. Hier möchte ich etwas helfen.

    Herr Sasserath hat vor allem eine interessante rechtliche Frage aufgeworfen: Unterliegt die Abwahl eines Beigeordneten den gleichen Regeln wie seine Wahl?

    Zunächst ist festzustellen, dass bei der Wahl eines Abgeordneten jedes Ratsmitglied das Recht hat eine geheime Abstimmung zu verlangen. Meines Erachtens spricht dann die Logik dafür dies auch für die Abwahl anzunehmen(wobei das Recht nicht immer logisch sein muss). Denn es geht hier ebenso um eine Personalentscheidung, die für jeden Beteiligten – die zu wählende Person, genauso wie für die Ratsmitglieder – eine besondere Betroffenheit begründet. Darüber hinaus kann man auch anführen, dass unser Grundgesetz vorsieht, dass Wahlen geheim sein sollen. Ein wichtiger Grundpfeiler der Demokratie! Auch wenn es hier nicht um die Wahl zum Bundestag oder ähnliches geht, kann man hier schon eine Grundentscheidung sehen. Daher ist meines Erachtens die Ausnahme von diesem Grundsatz begründungswürdig.

    Weiter ist es dann aber so, dass die Gemeindeordnung NRW vorsieht, dass bei einfachen Beschlüssen 1/5 der Ratsmitglieder für eine geheime Abstimmung sein müssen. Weiter wird im entscheidenden § 71 Abs. 7 GO NW nun festgehalten, dass a) Beigeordnete abberufen werden können und b) dieser Beschluss einer Mehrheit von 2/3 bedarf.

    Und erst hier ist dann die entscheidende Frage zu klären: Handelt es sich um einen einfachen Beschluss, dann 1/5 der Ratsmitglieder für geheime Wahl, oder um eine (Ab-)Wahl, dann hat jedes Ratsmitglied das Recht geheime Abstimmung zu verlangen.
    Um eines noch festzuhalten: Geklärt ist diese Frage soweit ich weiß nicht. Von daher kann es schon mal nicht unwürdig sein, dies zu fragen.

    Sollte das Problem der Zeitpunkt sein, auch dazu noch eine Anmerkungen: Natürlich hätte man einfach den Antrag in der Sitzung stellen können. Dann hätte man die Verwaltung unvorbereitet „erwischt“. Eine Klärung wäre nicht möglich. Wenn sich dann im Nachhinein ergibt, dass man auf Antrag nur eines Ratsmitglieds hätte geheim abstimmen müssen, dies aber ablehnt wurde, wäre die ganze Wahl ungültig und damit auch die Abberufung. Die Folge wäre, dass der Abgewählte im Amt bliebe – bei vollen Bezügen. Da ein solches Verfahren lange dauern kann, wäre dies für die Stadt sehr teuer.

    Die frühzeitige Frage – und ein eventuelles Eilverfahren vorab – dient daher der Rechtssicherheit und Vermeidung weiteren Streits und Kosten und ist ein übliches Verfahren. Aber wirklich unwürdig oder schlecht beraten?

    Abschließend noch zwei Dinge: Ich glaube Karl Sasserath braucht keine Berater um das Richtige zu tun und als Mitglied der Fraktion Bündnis90/Die Grünen kann ich diese Anfrage nur unterstützen.
    Daneben gab es leider auch keine Antwort seitens des OB – außer für die Presse. Die Bewertung dieses Umstands überlasse ich dann auch anderen.

    Ich hoffe, dass war hilfreich und verbleibe

    mit besten Grüßen

    Boris Wolkowski
    Ratsherr Bündnis90/Die Grünen

    • Harald Wendler | 11. März 2015 um 23:12 |

      Sehr geehrter Herr Wolkowski,
      Sie schreiben es treffend, es zählen Fakten.
      Ob eine rechtliche Situation für Sie interessant ist oder nicht, dass ändert nichts.
      Ob es für Sie logisch ist etwas anzunehmen, das ändert nichts.
      Sollte unser Grundgesetz ausschließlich geheime Wahlen wollen, so wäre es dort auch so festgeschrieben.
      Die Geschäftsordnung beschreibt den Vorgang als Abberufung, das ist Fakt.

      Insofern kann ich nur danken für den Versuch der Hilfestellung, ein Erfolg war es jedoch nicht.
      Auch für mich begründet der gesamte Vorgang eine besondere Betroffenheit.
      Einen würdigeren Umgang damit hätte sich sicher eine große Anzahl Mönchengladbacher gewünscht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Harald Wendler

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