Warum gab es keinen Krisenstab in der Hochwasser-Katastrophe?

Foto: Land NRW

„Hätte die Aktivierung des Krisenstabes Leben retten können?“

In der Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V („Hochwasser-Katastrophe“) am vergangenen Freitagnachmittag wurden erneut Sachverständige als Zeugen gehört, um der Frage der Vorhersehbarkeit der Sturzfluten im Juli und dem damit verbundenen Krisenmanagement der Landesregierung nachzugehen.

Hierbei handelte es sich um Prof. Dr. Christoph Gusy von der Universität Bielefeld und um Kreisbrandmeister Sch. vom Verband der Feuerwehren in NRW.

Beide Sachverständigen führten in der Sitzung aus, dass ein frühzeitiges und koordiniertes Reaktionsmanagement dazu hätte beitragen können, die Schwere der Katastrophe abzumildern und bessere Voraussetzungen für das Handeln der Rettungskräfte zu schaffen. Laut Prof. Dr. Gusy habe sogar die Pflicht dazu bestanden, den Krisenstab des Landes einzuberufen.
Wörtlich sagte er: „Ich sehe hier keinen Aspekt, der gegen die Annahme einer Pflicht zur Einberufung spricht. […] Um es noch anders zu sagen: Was muss eigentlich sonst noch passieren, damit ein Krisenstab einberufen wird?“
Auch Kreisbrandmeister Sch. legte dar, dass eine landesweite und frühzeitige Koordinierung dringend notwendig gewesen wäre, um die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit einleiten zu können. Mit acht, zehn oder zwölf Stunden Vorlauf hätten sich die Feuerwehren ganz anders für Evakuierungsmaßnahmen aufstellen können, als es bei einer Viertelstunde vorher der Fall sei.

Hierzu erklärt Stefan Kämmerling, Obmann der SPD-Fraktion im PUA V:
„Die zentrale Frage haben die beiden Sachverständigen in der Sitzung selbst gestellt. Was muss eigentlich noch passieren, damit der Krisenstab des Landes aktiviert wird? Diese Frage wird die Landesregierung noch beantworten müssen. Es im Nachhinein als Fehler zu bezeichnen, wie Innenminister Reul es bereits getan hat, ist die eine Sache. Warum die Landesregierung sich aber dagegen entschieden hat, ist eine andere. Und dazu wird sie in diesem Untersuchungsausschuss noch Stellung beziehen müssen. Schließlich hätte ein Krisenstab, der schon bei den ersten Hinweisen auf die drohende Katastrophe aktiviert worden wäre, ganz andere Eingriffs-möglichkeiten gehabt, als die sogenannte ‚Koordinierungsgruppe‘, wie sie im Innenministerium erst nach Eintritt des Hochwassers einberufen wurde. Hier geht es nicht um Begrifflichkeiten. Hier geht es darum, ob das Leben von Menschen hätte gerettet werden können.“

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