Wieder einmal die Gretchenfrage – sind wir eine kinderfreundliche Stadt?

Eine in der Nähe von Rheindalen wohnende Mutter wollte ihre Tochter nicht am Gymnasium im dortigen Stadtteil anmelden, sondern auf dem Stift. Hum. Gymnasium in Mönchengladbach.
Wie die erstaunte Mutter uns mitteilte, sagte man ihr über das Jugendamt, dass das „Schokoticket“ zum Transfer der Tochter von zu Hause bis zum Gymnasium, nur übernommen werde, wenn die Tochter an der nächstgelegenen Schule, in diesem Fall Gymnasium, angemeldet werde.
Ob die Schule für die Tochter geeignet bzw. gewünscht ist oder nicht, spielt dabei laut Jugendamt keine Rolle.

„Eine freie und unabhängige Standortwahl der Schule sieht aber anders aus“, zeigte sich die Mutter, Heike I., konsterniert.
Auch der Bezirksvertreter der Partei DIE LINKE. in Mönchengladbach-Nord, Mario Bocks, wundert sich angesichts der Tatsache, dass Schulstandorte bei SGB II Beziehern nicht frei wählbar sind, über diese Auskunft.
„Diese Regelung ist unsinnig, da bei der Wahl des nächsten Gymnasiums das Ticket bezahlt worden wäre, aber bei der Wahl des für die Tochter geeigneteren Gymnasiums diese Voraussetzung wegfällt. Da das Ticket erst bei einer Entfernung von 3,5 km ausgestellt wird, macht das keinen Sinn. Ob die Tochter jetzt ein paar Stationen weiterfährt, ist doch einzig und alleine ihre und die Entscheidung der Mutter“, so Bocks.
„Freie Schulwahl hat man, aber nur wenn man es selber bezahlen kann. Ansonsten muss man das nehmen was da ist“, ergänzt die Mutter Heike I.
Nicht nur für DIE LINKE. Mönchengladbach ist diese Regelung eine weitere Ungerechtigkeit, welche Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV maßregelt und an der freien Auswahl der gewünschten Schule ihrer Kinder hindert.
Die Bezahlbarkeit von Bildung darf nicht zum Auswahlkriterium für finanziell weniger starke Menschen werden.
Nicht nur DIE LINKE. hofft daher, dass die Stadtverwaltung und das Jugendamt in diesem vorliegenden Fall unbürokratisch handelt und dem Kind den Besuch des gewünschten Gymnasiums ermöglicht.

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