Bebauung “Bunter Garten“ vorgestellt – moderne Architektur in hochwertiger Qualität geplant

Hans-Peter Tschorn, Geschäftsführer von a+m Architekten, stellte in der Bezirksvertretung Nord jetzt die ersten „Vorstellungen“ zur Bebauung des Filet-Grundstückes zwischen der Peter-Nonnenmühlen-Allee, Schürenweg, Rembrandtstraße und Zum Bunten Garten vor.
Die Grundstücke sind in den letzten Tagen allesamt an einen Investor verkauft worden, im Bauausschuss am 4. Dezember soll der Bebauungsplan verbindlich geändert werden, sodass anschließend mit der konkreten Planung durch den Architekten begonnen werden kann.
Was Tschorn bisher den Bezirksvertretern in seiner ansprechenden Powerpoint-Präsentation zeigte, waren unterschiedliche Denkmodelle, geeignet zur Vorstellung der möglichen Richtung der neuen Bebauung.

Das alles war positiv zu werten, Sorgen macht nicht erst seit dieser Präsentation die Gesamtsituation am Schürenweg.
Die wenigen anwesenden Vertreter der IG-Schürenweg äußerten denn auch nach der Sitzung klar ihre Bedenken zur Lärmreflektion am möglicherweise geplanten Riegelbau entlang des Schürenweg.

Architekt Tschorn erklärte im Gespräch mit MG-heute: „ 0,2-0,3 dB die dort reflektieren könnten, sind für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar, man hört den Schall von der Straße direkt und die reflektierenden Wellen kommen nicht durch den vorhandenen Schallriegel der Straße durch“.
„In rechtlichen Bahnen gedacht sind die 0,3 dB quasi 0, erst ab 3 dB müssen Maßnahmen ergriffen werden,“ so Tschorn weiter. Er verweist auch darauf, dass diese Zahlen noch vorbehaltlich sind, da noch ein paar Werte fehlen, aber er erwartet keine Verschlimmerung eher eine Verbesserung der Zahlenwerte.
Soweit ist also nichts dramatisches zu erwarten, die Reflektion würde außerdem maximal 3 Häuser auf der gegenüberliegenden Seite des Schürenweges betreffen.

Bei der Situation um die Thematik der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h am Schürenweg ist Tschorn ganz bei den Mitgliedern der Initiative.
„Das Anliegen ist legitim, man darf es an der Stelle aber nicht verquicken. Das von einer Tempo 30 Zone alle profitieren steht außer Frage. Nur, der Bebauungsplan muss von bestimmten Gesetzgegebenheiten ausgehen.“

Der Architekt sieht sich auch in der Pflicht, nicht nur für den Investor und die Stadt, sondern auch für das Umfeld die bestmögliche Variante herauszuholen.

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