Stadt und GEM sind auf den Winter eingerichtet – 3.000 Tonnen Salz sind eingelagert

Die Stadtverwaltung und die für den Winterdienst zuständige GEM sind für den anstehenden Winterdienst gerüstet.
Wenn das Wetteramt die ersten Frostnächte ankündigt, haben sich Stadt und GEM schon längst auf die kalte Jahreszeit vorbereitet.
Seit September stehen die zehn Winterdienstfahrzeuge für den Einsatz bereit.
Der 24-Stunden-Einsatzplan ist auf dem aktuellsten Stand, und die Salzlager sind längst gefüllt. „Es gibt keinen Grund zur Sorge. Mit dem Neubau der Lagerhalle in 2004 haben wir unsere Lagerkapazität von 900 Tonnen auf 1.700 Tonnen erhöht. Dadurch konnte günstiger eingekauft werden“, so Betriebsleiter Winfried Theißen zum Salzlager.
Die Erfahrungen der letzten beiden Winter, in der bundesweit zeitweilig kein Salz mehr nachgeordert werden konnte, haben die GEM veranlasst, durch Nutzung einer zusätzlichen Lagerhalle den Vorrat auf 3.000 Tonnen zu erhöhen.
In einem „normalen“ Winter kommen im gesamten Stadtgebiet rund 80 Tonnen Feuchtsalz, bestehend aus 70 Prozent Salz und 30 Prozent Sole, zum Einsatz.

Die GEM leistet ihre Winterdienstarbeit im Auftrag der Stadt, die Inhalt und Umfang der anstehenden Arbeiten vorgibt. „Wir sind auf den Winter vorbereitet und stehen mit der GEM im direkten Austausch, wenn es losgeht“, erläutert Dr. Arnd Tulke vom städtischen Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung.
Im so genannten Winterdienstplan wird nach den Winterdienstklassen I (WDK) -verkehrswichtigen Hauptstraßen- und sogenannten Nebenstraßen, die in die WDK II fallen, unterschieden. Die Anlieger dieser Straßen können dann auch für Unfälle, die auf einen nicht oder unzureichend durchgeführten Winterdienst zurückzuführen sind, nicht haftbar gemacht werden.
Für diese Leistung werden von den Anliegern vergleichsweise geringe Gebühren -0,59 Euro je Frontmeter in der WDK I und 0,29 Euro in der Klasse II jährlich- gezahlt.

Um eine ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes gewährleisten zu können, sind die Straßen der Winterdienstklasse I in neun Sofortplänen der GEM aufgelistet, die parallel abgearbeitet werden. Hierbei muss sichergestellt sein, dass der Verkehr werktags zwischen 7 und 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr fließen kann, wobei mit der Räumung der Straßen erst begonnen wird, wenn es aufgehört hat zu schneien. „Die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes wird von unserem Fachbereich kontrolliert“, so Dr. Arnd Tulke weiter.
Mit der Räumung oder Streuung der Straßen, die in die WDK II fallen, kann bei Bedarf erst begonnen werden, wenn die Straßen nach Klasse I abgearbeitet worden sind. Auch werden Gefahrenstellen, für die eine Meldung durch Polizei, NVV oder Bürger erfolgt, durch die GEM auf Anordnung des Fachbereiches Umweltschutz und Entsorgung geräumt oder gestreut.

In der Straßenreinigungssatzung sind auch alle die öffentlichen Straßen und Plätze aufgelistet, für die die Stadt Mönchengladbach die Durchführung des Winterdienstes übernimmt. Hierbei handelt es sich um Straßen, die innerhalb einer geschlossenen Bebauung liegen und deren Reinigung und Winterdienst nicht auf die Anlieger übertragen wurde. Für Straßen, die außerhalb geschlossener Ortschaften liegen, ist dagegen der Landesbetrieb Straßenbau zuständig.

Auch für ganz besondere Notsituationen ist die Stadt gut gerüstet. Vier Sonderräumpläne, die die Hauptverkehrsachsen des Stadtgebietes und Krankenhauszufahrten enthalten, stellen die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes selbst dann sicher, wenn beispielsweise eine Schneehöhe von 15 Zentimeter oder mehr erreicht wird. Die Sonderräumpläne wurden zuletzt im Winter 2010 komplett überarbeitet und aktualisiert. Der Winterdienstplan wird jährlich von der Stadt Mönchengladbach in Zusammenarbeit mit der GEM erstellt und gilt als Grundlage für die Ausführung des Winterdienstes.

„Winterdienst und Straßenreinigung liegen immer in einem Verantwortungsbereich. Das ist deshalb sinnvoll, weil, soweit Witterungsverhältnisse die Straßenreinigung unmöglich machen, der Räum- oder Streudienst seinen Dienst aufnimmt. Daher werden auch für eine aus diesem Grund ausgefallene Straßenreinigung keine Gebühren erstattet“, erläutert Dr. Arnd Tulke vom Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung weiter.

Über 600 Einsätze hatte der Winterdienst, der von der GEM ausgeführt wird, im letzten schneereichen Winter zu fahren. Etwa 12.880 Kilometer wurden in der Saison 2010/2011 bei 28 Einsätzen in der Winterdienstklasse I auf den verkehrswichtigen und vorrangig zu betreuenden Straßen gefahren. In dieser Winterdienstklasse werden jeweils 460 Straßenkilometer abgefahren. Darüber hinaus wurde die Winterdienstklasse II mit einer Straßenlänge von 300 Kilometern zweimal komplett bedient. Außerdem erfolgten in der Klasse II weitere 593 Streueinsätze, die auf Zuruf, also nach Bekanntgabe der Gefahrenstelle, durchgeführt wurden.

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