CDU will eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen allgemeingültigen Mindestlohn.

mit Weichmachern: „wollen“ – „hält es für notwendig“ – „in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert“

Das wird nicht jeden überzeugen können, was in Leipzig beschlossen wurde von den Delegierten der CDU.
Der Mönchengladbacher Wirtschaftsflügel hingegen wird durchaus zufrieden sein. Hatte es doch bei einer Abstimmung in Möchengladbach CDU-intern kürzlich ein denkbar knappes Ergebnis pro Mindestlohn gegeben.

Der Wortlaut des Beschlusses des CDU-Bundesparteitags in Leipzig 2011 zur Lohnuntergrenze:
„Die CDU Deutschlands hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert.

Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn.“

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