Wird die angekündigte Neudefinition der Pflegebedürftigkeit wieder auf die lange Bank geschoben?

Noch im Bundestagswahlkampf 2013 hatten die Parteien die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs als wichtiges Ziel angekündigt – und nun?
Buendnislogo_rgb_02Das Bündnis für gute Pflege appelliert an den Bundesgesundheitsminister Gröhe, die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs noch in diesem Jahr verbindlich zu starten.
Den Appell haben 23 große Verbände sowie weitere Unterstützer unterzeichnet.

 

Die Unterzeichner üben scharfe Kritik an dem von der Koalition vereinbarten Zeitplan für die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes: „Der von der Bundesregierung angekündigte Zeitplan sowie die angekündigten Elemente einer Pflegereform lassen befürchten, dass die Bundesregierung die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit weiter aufschieben will.“

Der Appell im Wortlaut:

„Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist die Grundlage bei der Begutachtung von Menschen durch die medizinischen Dienste, woraufhin die Einstufung in eine Pflegestufe und damit verbundenen Leistungsansprüchen erfolgt. Seit Einführung der Pflegeversicherung vor genau 20 Jahren ist bekannt, dass der stark auf körperliche Einschränkungen konzentrierte Pflegebedürftigkeitsbegriff viele Menschen mit vor allem geistigen, seelischen und psychischen Beeinträchtigungen deutlich benachteiligt. Sie erhalten systematisch weniger Leistungen und auch ihr pflegendes Umfeld wird nur unzureichend unterstützt.

Im Bundestagswahlkampf 2013 haben alle Parteien die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs als einen Schwerpunkt ihrer Arbeit in der
18. Legislaturperiode angekündigt. Der von den Koalitionspartnern vereinbarte wenig ambitionierte Zeitplan sowie die angekündigten Elemente einer Pflegereform lassen befürchten, dass auch die Große Koalition die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit weiter aufschieben will. Dabei liegen alle notwendigen Vorarbeiten vor und es bedarf jetzt nur der Umsetzung.
Wir, die Unterzeichner dieses Appells, kritisieren dies scharf.

Wir weisen darauf hin, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kein akademisches und theoretisches Konzept fern der Versorgungsrealität pflegebedürftiger Menschen ist. Im Gegenteil. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das damit verbundene neue Begutachtungsverfahren werden das Leistungsgeschehen nachhaltig verbessern, gerechter machen und so Vorteile für die pflegebedürftigen Menschen, ihre Angehörigen, die Pflegekräfte sowie Pflegeeinrichtungen und –dienste bringen. Dies wurde durch die Arbeit zweier Expertenbeiräte unter Einbeziehung von Wissenschaft und aller relevanten Akteure in der Pflege eindeutig nachgewiesen.

Wir appellieren an den Gesetzgeber, die Einführung des dringend notwendigen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen neuen Begutachtungsverfahrens noch in diesem Jahr verbindlich zu beginnen. Weitere Zeit zu verschwenden, ist unverantwortlich.

Es ist Zeit, die Pflegeversicherung vom Kopf auf die Füße zu stellen!“

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