Wem nützt eine Sperrklausel – zählt Meinung erst ab 3%?

Wieder einmal fordert die NRW-SPD die Wiedereinführung einer 3% Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Und sicher wird ein weiteres Mal der Verfassungsgerichtshof (VGH) bemüht werden um Rechtssicherheit zu erlangen.
Wunderlich sind die Argumente der SPD/ Grünen Landesregierung schon.
Es soll Resolutionen dazu in den Stadträten geben. Natürlich. Den Mehrheitsparteien, die CDU ist bereits mit einer 2,5%-igen Sperrklausel zufrieden, geht ihre Arbeit sicher leichter von der Hand ohne oppositionelle Nörgler und ohne Widerspruch.
Das dabei dann auch der Wählerwille in einem nicht weg zu diskutierenden Maße mit Füßen getreten wird, das scheint unseren gewählten Vertretern im Landtag zweitrangig zu sein.
Worum geht es: Bequemlichkeit vs. Meinungsfreiheit/Wählerwillen?
Die Behauptung, die Funktionsfähigkeit dieser demokratischen Gremien (Stadtrat) sei akut gefährdet, wird alleine durch die tägliche Praxis in unserer Stadt mehr als nur widerlegt.
Demokratie ist auch unbequem, das sollten die letzten Wochen gelehrt haben!

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6 Kommentare zu "Wem nützt eine Sperrklausel – zählt Meinung erst ab 3%?"

  1. Rainer Missy | 21. Januar 2015 um 18:32 |

    Keine Sperrklausel bringt aber auch eine gewisse Ungerechtigkeit für die größeren Parteien (ist somit auch nicht nur demokratisch oder die Gremien müssten umso größer werden, was aber nicht praktikabel ist), da sie für das erste Mandat weit mehr Stimmen bekommen müssen als die sogenannten Splitterparteien, die schon mit weniger als 1.000 Stimmen ein Mandat in einem Gremium erhalten. Wenn diese kleinen Parteien oder Gruppierungen sehr viele Einzelmandate haben, sind sie mit diesen Einzelmandaten in Lage ganze Sitzungen zu blockieren und die Arbeit dieser Gremien erheblich zu erschweren. Es gibt Beispiele nach der letzten Kommunalwahl, wo Sitzungen vom Nachmittag bis weit in die frühen Morgenstunden des nächsten Tages gedauert haben, weil Diskussionen so langwierig wurden. Es mag ein schlechtes Argument sein, die Länge der Ratssitzungen zu benutzen um Pro-Sperrklausel zu reden, es mag auch sein, dass eine Sperrklausel für die kleinen Parteien undemokratisch ist. Ein Argument ist aber nicht so leicht zu widerlegen, Ohne Sperrklausel haben die Feinde der Demokratie (Pro NRW, NPD usw.) es leichter in irgendwelche Gremien gewählt zu werden, alleine aus dem Grund ist eine Sperrklausel für mich wichtig, wo die Sperre liegen sollte bei 2, 2,5 oder 3% ist dabei nach meinem Dafürhalten nicht von ausschlaggebender Bedeutung, jedoch bin ich von meiner Meinung, wir brauchen sie nicht abzubringen. Ein weiteres Argument könnte das Beispiel Weimarer-Republik sein, die unter anderem an ihrer Parteienvielfalt zerbrochen ist, weil die kleinen leichter zu beeinflussen waren. Zumindest sehe ich hier einen Grund für das Scheitern Weimarer-Republik. Das Beispiel Weimar war auch der Grund damals eine Sperrklausel in unsere Verfassung aufzunehmen, zumindest ist dies mein Kenntnisstand.

    • Dazu:
      „Es gibt Beispiele nach der letzten Kommunalwahl, wo Sitzungen vom Nachmittag bis weit in die frühen Morgenstunden des nächsten Tages gedauert haben, weil Diskussionen so langwierig wurden.“

      Das Beispiel kommt aus Duisburg, wo eine Sperrklausel den Einzug von Pro NRW nicht verhindert hätte. Es waren auch keine Diskussionen, sondern permanente Geschäftsordnung (GO) Anträge auf geheime Abstimmung. So zumindest mein Kenntnisstand.

      Und da kann eine GO eher etwas bewirken, als eine Sperrklausel.

      Auf den Teil „Weimarer Republik“ kann / will ich jetzt nicht im Detail eingehen. Ich möchte da lieber mal als Gedankenansatz auf einen Teil aus Wikipedia verweisen:

      „[…]Außerdem ist die Weimarer Republik nicht an den Splitterparteien zugrunde gegangen, sondern an der Stärke der KPD und der NSDAP, denn als diese gegen Ende der Weimarer Republik im Reichstag stark wurden, schwanden die Splitterparteien dahin. Übrigens hat auch das absolute Mehrheitswahlrecht des Kaiserreiches ähnlich viele Parteien ins Parlament gelassen.[…]“
      http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung
      In diesem Zusammenhang wird auch auf die Verfassungskonformität von Parteien eingegangen.

      Also ohne es abschließend zu bewerten: Ob es alleine die fehlende Sperrklausel war ist auf alle Fälle fraglich.

  2. Harald Wendler | 15. Januar 2015 um 20:55 |

    Die Initiative „Mehr Demkratie“ schreibt heute zum Thema Sperrklausel:

    Mehr Demokratie kritisiert neue Debatte über Kommunalwahl-Hürde

    Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die erneut aufgeflammte Debatte um die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW. „SPD, CDU und Teile der Grünen wollen eine Sperrklausel, aber niemand hat verfassungsfeste Argumente dafür. Deshalb schiebt auch die CDU jetzt dem Innenministerium den Schwarzen Peter hierfür zu“, kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser die am Dienstag beschlossene Forderung der Christdemokraten nach einer 2,5 Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen.

    Die CDU fordert vom Innenministerium, die „tatsächlichen Voraussetzungen für eine rechtssichere Sperrklausel darzulegen“, um eine aus Sicht der Landtagsfraktion gegebene Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Räte und des kommunalen Ehrenamtes abzuwenden. „Dabei sind die Voraussetzungen längst klar. Wer eine Sperrklausel will, muss nach-weisen, dass Räte ohne Sperrklausel ihre Arbeit nicht mehr erledigen können. Die allgemein beschworene Gefahr reicht als Begründung nicht“, erläutert Trennheuser auch mit Blick auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Verfassungswidrigkeit kommunaler Sperrklauseln.

    Das Verfassungsgericht des Landes hatte 1999 entschieden, dass eine abstrakte, theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Kommunalvertretungen zur Begründung einer Sperrklausel nicht genüge. Eine solche Möglichkeit sei nie auszuschließen, reiche aber als hinreichende Begründung für die Annahme eines „zwingenden Grundes“ für eine Sperrklausel nicht aus. „Dies räumt sogar das von der SPD Ende Oktober vorgelegte Rechtsgutachten zum Thema ein“, so Trennheuser.

    In einem heute auf Ruhrbarone.de veröffentlichten Beitrag sieht auch der Grünen-Landtagsabgeordnete Mario Krüger „neben anderen Optionen“ eine neue Sperrklausel als „Ultima Ratio“ zur Sicherung der kommunalen Demokratie. Der kommunalpolitische Sprecher seiner Fraktion beklagt, dass kleine Parteien weniger Stimmen zur Erlangung eines Ratsmandates bräuchten als große Parteien. Ein Problem sei außerdem, dass sich Ratsgruppen nicht aus politischen Gründen zusammenschlössen, sondern allein, um als Fraktion finanzielle Vorteile zu haben.

    „Beides ist richtig, hat aber nichts mit der Sperrklausel zu tun“, ärgert sich Trennheuser. Eine solche Argumentation sei deshalb unredlich. Wer die benannten Probleme angehen wolle, müsse das Auszählsystem bei Kommunalwahlen und die Regeln für die Finanzierung der Ratsarbeit ändern. „Die Gleichwertigkeit aller Stimmen ist durch Landesverfassung und Grundgesetz geschützt, daran wird der Landtag auch durch eine Verfassungsänderung nicht vorbei kommen“, sagt Trennheuser.

  3. Harald Wendler | 14. Januar 2015 um 16:32 |

    soeben gab die SPD Ratsfraktion bekannt:

    Die SPD-Fraktion Mönchengladbach unterstützt die Pläne der SPD-Landtagsfraktion zur Aufnahme einer Sperrklausel für kommunale Räte in die Landesverfassung. „Nachdem sich nun auch die CDU-Landtagsfraktion positiv zu diesem Vorschlag geäußert hat, können wir endlich bei dem Thema vorankommen SPD und Grüne im Landtag fordern eine Sperrklausel von drei Prozent“, betont der Mönchengladbacher Landtagsabgeordnete Hans-Willi Körfges.

    Felix Heinrichs, Vorsitzender der Mönchengladbacher SPD-Fraktion unterstreicht: „776 Stimmen haben am 25. Mai 2014 ausgereicht, um mit einem Mandat im Stadtrat vertreten zu sein. Die letzte Kommunalwahl in Mönchengladbach hat gezeigt, wie zersplittert ein Rat aussehen kann. Mittlerweile sitzen Vertreter von elf Gruppierungen im Stadtrat. Das macht die Bildung stabiler Bündnisse immer schwerer. Wir wollen die lokale Demokratie funktionsfähig halten. Zwischen dem Gewicht einer einzelnen Wählerstimme und der Arbeitsfähigkeit eines demokratischen Gremiums muss es eine verhältnismäßige Abwägung geben.“

    „Wir hoffen, dass wir nun beim Thema Sperrklausel auf die Zielgerade kommen. Die Absicherung einer Prozenthürde in der Landesverfassung ist der einzige Weg, dieses anerkannte Mittel rechtsicher zu verankern,“ so Körfges

  4. T. Cüppers | 14. Januar 2015 um 12:02 |

    Also lieber Herr Wendler, da schießen Sie aber mindestens soweit über das Ziel hinaus, wie Herr Körfges. dass der Wählerwille mit Füßen getreten wird, ist ja echt großes Kino. Daß die Handlungsfähigkeit von Gremien, ja gar die Arbeit von Stadträten akut gefährdet sind, sehe ich nicht. Ich kann mir vorstellen, daß es ziemlich nervig ist, wenn sich jeder „Knirps“, und vielleicht nur weil er das darf, zu Wort meldet. Das macht das Arbeiten unbequemer, evtl. auch die eine oder andere Sitzung länger, aber mehr doch wohl nicht ernsthaft. Trotzdem finde ich die Wiedereinführung der Sperrklausel absolut in Ordnung, aber aus anderem Grund. Das was da so gerne „mitregieren“ möchte, will ich, und ich bin auch ein Stück von der Demokratie, überhaupt nicht auf diesen Stühlen sehen. So nach dem Motto: Wehret den Anfängen. „Die“ dürfen einfach keinen Fuß in die Türe kriegen, und sei er noch so klein.

    • Tja aber nach der Argumentation „Die dürfen einfach keinen Fuß in die Türe kriegen“ stellt sich die Frage wie hoch die Sperrklausel in Dresden sein muss, damit genau diese Leute ausgesperrt bleiben?
      Und wann wird wer Entscheiden, dass Linke draußen bleiben sollen?

      Genau deswegen ist doch die Sperrklausel immer wieder vorm BVerG gescheitert, weil sie ein willkürliches Instrument ist, dass je nach Machtkonstellationen der großen gegen die unbequemen Mitbewerber ausgespielt werden kann.

      Deswegen bin ich der Meinung den braunen Sumpf halten wir am besten raus in dem wir deren WählerInnen klar machen, dass diese Leute sie nicht vertreten!

      Beispiel Pro NRW, die selbsternannte Bürgerbewegung. Ihr Ratsmann war genau auf einer von bisher fünf Ratssitzungen und auf keiner der Ausschusssitzungen (er ist beratenes mitglied im Finanzausschuss). Er hat im Rat genau eine Wortmeldung und die war zu den Geldern, die die „Einzelkämpfer“ im Rat abrechnen können für Verwaltungskosten etc.
      Versprochen hat Pro NRW aber was ganz anderes! Pro NRW hat versprochen „Wir vertreten Euch, die anderen Parteien sind doch nur Volksverräter die sich von Lobbyisten bezahlen lassen“. Und nun? Genau Pro NRW verrät die eigenen WählerInnen!

      Oder NPD. Erzählt deren WählerInnen doch mal wie der Frenzen im Rat abstimmt, dass er regelmäßig mit der CDU stimmt. Warum also NPD wählen, die Stimme geht an die CDU, dann können sie auch gleich CDU wählen.

      Und den AfD WählerInnen einfach mal sagen, dass sich Frau Walendy in der BV-Nord sorgen über japanisches Blutgras macht und mehr deutsche Pflanzen (Eichen?) fordert … aber ansonsten niX sagt.

      Aufklärung hält diese undemokraten raus, eine Sperrklausel birgt nur die Gefahr auf Dauer die Demokratie raus zu halten.

      Aber die Sozialdemokratischen „Genossen“ sollen mal ganz klar benennen, was sie mit dem Teil „von Kleinstgruppierungen unsere kommunale Demokratie kaputt machen“ meinen? Damit kann Lokal nur die Piraten-PARTEI Ratsgruppe gemeint sein. Also die Gruppierung, die mit Linken und Grünen zusammen zum Beispiel das freie WLAN beantragten, so wie es im SPD Wahlprogramm stand! Aber die SPD lehnte diesen Antrag mit der CDU zusammen ab.

      Wer macht hier also Demokratie kaputt?
      Wer macht Wahlversprechen, die nachträglich nur noch Versprecher sind?

      Richtig! Die ehemaligen Volksparteien machen das!
      Und wenn wahlprogramme eh nicht umgesetzt werden, dann wissen die WählerInnen auch nicht warum sie noch wählen gehen sollen. Die Wahlbeteiligung sinkt und das Gesocks kommt schneller rein.

      Fazit:
      Aufklärung über die Populistischen Parteien und ehrliche Politik der demokratischen Parteien stärkt die Demokratie und hält die „Unerwünschten“ raus. Eine Sperrklausel kann das nicht leisten!

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