Politik hat Investitionen in Höhe von knapp 30 Millionen Euro beschlossen

Fördermittel des Bundes in Höhe von rund 26,4 Millionen Euro werden nach aktuellem Beschluss des Stadtrates für zahlreiche Investitionsvorhaben im Stadtgebiet, insbesondere für energetische Sanierung bei der Bildungsinfrastruktur sowie Lärmschutzmaßnahmen, Luftreinhaltungsmaßnahmen oder energetische Sanierung im Bereich der sonstigen Infrastruktur verwendet werden.

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit von finanzschwachen Kommunen mit einem Investitionsprogramm von insgesamt 3,5 Milliarden Euro.

Das Land Nordrhein-Westfalen erhält hiervon Mittel in Höhe von rund 1,126 Milliarden Euro.
Nach den Verteilungskriterien des Landes, die sich an die Schlüsselzuweisungen der letzten Jahre anlehnen, erhält die Stadt Mönchengladbach hiervon pauschal eine Förderung von rund 26,4 Millionen Euro für die Umsetzung dringend notwendiger Sanierungsmaßnahmen und Investitionen in die Infrastruktur.

Zu diesem Förderbetrag muss noch der vorgeschriebene Eigenanteil der Kommune in Höhe von zehn Prozent an den förderfähigen Kosten erbracht werden. Insgesamt werden somit Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 29,35 Millionen Euro ermöglicht.

Alle Maßnahmen des Investitionsprogramms, das zusätzlich zum jährlichen Investitionsvolumen zur Verfügung gestellt wird, müssen bis spätestens 31. Dezember 2018 fertig gestellt und abgenommen sein. Der Rat hat beschlossen, dass 58 Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert werden sollen. Im Fokus stehen dabei die energetische Sanierung von Bildungseinrichtungen und der Lärmschutz an Straßen durch den Einbau von lärmminderndem Asphalt.

Konkret werden etwa 7,51 Millionen Euro für Kinder und Bildung investiert.
Dadurch ist es möglich, insgesamt 15 Schulgebäude durch den Einbau neuer Kesselanlagen sowie Fenster energetisch zu sanieren (Erich-Kästner-Grundschule, Anne-Frank-Schule, Förderschule Dahlener Straße, Förderschule Frankfurter Straße, Realschule Wickrath, Realschule Volksgarten, Gymnasium am Geroweiher, Franz-Meyers-Gymnasium, Gymnasium Math. Nat., Gesamtschule Dülkenerstraße im Rahmen der 6. Gesamtschule, Gesamtschule Espenstraße, Gesamtschule Neuwerk, Gesamtschule Stadtmitte, Gesamtschule Volksgarten, Berufskolleg Volksgarten) und die Kindertageseinrichtung „Hülserkamp“, dessen Erweiterung auf eine 5-gruppige Einrichtung im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung dringend erforderlich ist, entsprechend erweitert neuzubauen.

Gleichzeitig sollen auch das Gebäude der VHS und die städtische Musikschule von den Geldern aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz profitieren und ebenfalls energetisch saniert werden.

Ein weiterer deutlicher Akzent ist neben Investitionen in die Bildungsinfrastruktur der Lärmschutz.
Demnach werden 5,65 Millionen Euro für den Einbau von lärmoptimiertem Asphalt auf der Limitenstraße bzw. Gartenstraße, auf der Theodor-Heuss-Straße, auf der Rheindahlener Straße und auf der Wickrather Straße eingesetzt.

Zusätzlich soll auch die Lärmvorsorge in Sasserath durch Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz finanziert werden.
Im Bereich Straßen sind außerdem Mittel zur Verbesserung der Radwege sowie die Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung veranschlagt. Dadurch soll eine Verstetigung des Verkehrs erzielt werden und dauerhaft zur Luftreinhaltung beigetragen werden.

Zusätzlich soll der barrierefreie Ausbau des Stadtgebietes gefördert werden. Hierfür sollen unter anderem weitere Haltestellen im Stadtgebiet barrierefrei umgebaut, diverse Lichtzeichenanlagen durch Vibrationstaster oder Blindenakkustiken für ältere und sehbehinderte Bürger ausgestattet und Gehwegabsenkungen beziehungsweise Blindenplatten angebracht werden.

Daneben sollen die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz dazu beitragen, Energie- und Betriebskosten sonstiger Infrastruktureinrichtungen einzusparen und dadurch einen Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes leisten. Daher sind auch Vorhaben zur energetischen Sanierung sonstiger Infrastruktureinrichtungen geplant. Hierzu zählt beispielsweise die Umrüstung von Straßenbeleuchtungsanlagen auf energiesparende LED-Technik, eine verkehrsabhängige Beleuchtungssteuerung, die energetische Sanierung des Rathauses Abtei und anderer städtischer Gebäude oder beispielsweise die Erneuerung der Flutlichtanlage der Bezirkssportanlage Lürrip-Uedding im Bereich Sport.

Weiteres städtebauliches Highlight wird der Abbruch und die Altlastensanierung der ehemaligen Gewerbeimmobilie REME sein.

Die Sanierung der Fußgängerbrücke der Theodor-Heuss-Straße, das Jugendheim an der Kleinenbroicherstraße in Giesenkirchen, die Gestaltung des Eingangsbereichs der VHS oder insbesondere die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen werden gefördert.

Die Auswahl aller Maßnahmen ermöglicht eine Verbesserung der städtischen Infrastruktur in allen Stadtteilen sowie eine Entlastung des städtischen Haushaltes.
(pmg)

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