Terhaag (MdL): Hooligans dürfen Betretungsverbote nicht aushebeln

Der Mönchengladbacher Landtagsabgeordnete Andreas Terhaag erklärt:

„Die Polizei nutzt Bereichsbetretungsverbote als Mittel, um gewalttätige Ausschreitungen zwischen Hooligans rivalisierender Bundesligavereine bereits im Vorfeld von Hochrisikobegegnungen zu unterbinden. Allerdings hat sich gezeigt, dass solche Bereichsbetretungsverbote auch ausgehebelt werden können. Am Rande der Begegnung von Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln am 20. Februar 2016 hatten ca. 600 Kölner Fans eine Demonstration in Mönchengladbach angemeldet. An dieser durften dann wegen des Grundrechtsrangs der Demonstrationsfreiheit auch solche Fans teilnehmen, die vorab mit einem Betretungsverbot belegt worden waren.

Gemeinsam mit meinen Abgeordnetenkollegen Dietmar Brockes, Marc Lürbke und Dirk Wedel habe ich daher im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Landesregierung gefragt, welche Kosten dem Land für diesen Polizeieinsatz entstanden sind und ob zu befürchten ist, dass sich diese neue Form der Umgehung von Bereichsbetretungsverboten in der gewaltbereiten Fanszene durchsetzen werden.“

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