Radler haben bald auf weiteren Einbahnstraßen in der City freie Fahrt

Schon in den nächsten Wochen heißt es für die Radfahrer auf zahlreichen Einbahnstraßen in der Mönchengladbacher City: Freie Fahrt auch in Gegenrichtung.
Eine Untersuchung der Stadtverwaltung im vergangenen Jahr hatte ergeben, dass die meisten Einbahnstraßen in den Stadtteilen Gladbach und Eicken für Radler in beide Richtungen freigegeben werden.

Nachdem das Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde Ende November 2015 die formalen Voraussetzungen per Anordnung geschaffen hat, sind inzwischen für 16 Straßenabschnitte die Aufträge zur Beschilderung und Markierung vergeben. Auf acht Abschnitten können Fahrradfahrer bereits jetzt gegen die Einbahnrichtung fahren, an anderen Stellen stehen die Schilder bereits, sind aber wegen der noch fehlenden Fahrbahnmarkierung abgeklebt. Hier müssen sich die Radler noch ein wenig gedulden.

Freigegeben (Stand: 14. März) sind bereits Teile der Albertusstraße (von Steinmetzstraße bis Adenauerplatz, von Adenauerplatz bis Kaiserstraße und von Kaiserstraße bis Regentenstraße), der Hermannstraße (von Kaiserstraße bis Regentenstraße), der Humboldtstraße (von Steinmetzstraße bis Margarethenstraße), der Kaiserstraße (von Adenauerplatz bis Albertusstraße und von Albertusstraße bis Bismarckstraße) sowie der Margarethenstraße (von Eickener Straße bis Humboldtstraße)

Gearbeitet wird derzeit noch auf Abschnitten von Friedrich-, Humboldt, Kaiser- und Wilhelmstraße.
Bis Ende April sollen alle rund 40 Einbahnstraßenabschnitte, die auf der Liste der freizugebenden Straßen stehen, fertig sein.
Für Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen stehen 59.000 Euro im Radwegenetz-Programm zur Verfügung.

Hintergrund: Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber die Regeln zur Freigabe von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung stark vereinfacht.
Seither gilt: Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – Tempo 30 Straßen sollten ausreichend breit und übersichtlich sein – müssen die Straßen für den Radverkehr auch in Gegenrichtung freigegeben werden.
Grund für die Neuregelung war, dass es in den meisten Fällen keinen sachlichen Grund gibt, den Radverkehr wie den Kfz-Verkehr der Verkehrsbeschränkung „Einbahn“ zu unterwerfen.
Auch Verkehrssicherheitsgründe sprechen entgegen der landläufigen Meinung für Radverkehr gegen die Einbahnrichtung. Die Unfallzahlen im Radverkehr gehen nach Analysen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durch Freigabe der Einbahnstraße für Radverkehr in Gegenrichtung sogar zurück.
Die Erfahrungen haben auch gezeigt, dass sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer selbst auf engstem Raum gut arrangieren können, wozu gelegentliche Ausweichstellen genügen.

Die Mönchengladbacher Erfahrungen mit der Öffnung von Einbahnstraßen bestätigen die bundesweite Entwicklung. Zahlreiche Einbahnstraßen, so unter anderem in der Rheydter Innenstadt, konnten bereits für den Radverkehr geöffnet werden.

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