Mein „Nein“ zu CETA – bis auf weiteres

Zufrieden macht mich nicht das Veto aus der belgischen Provinz, es zeigt auch die Schwäche der Information im übrigen Europa.
Wer hat schon mitbekommen, was die Hüter unseres Grundgesetzes in ihr kluges Urteil geschrieben haben. Alle diese Punkte kann ich bejahen. Die Bundesregierung hat viel Arbeit zu erledigen.
Entscheidend für mich ist: mein im Grundgesetz verankertes Mitspracherecht, einer der Pfeiler der repräsentativen / mittelbaren Demokratie, wird ausgehebelt.
Das soll Sinn eines der Wirtschaft dienenden Abkommens sein? Mit meiner Stimme nicht.

Der von den deutschen Wählern gewählte Bundestag hat keine Mitentscheidungsbefugnis in den bestimmenden Arbeitsgruppen des CETA – Abkommens.
Kein Abgeordneter ist Teil dieser Gruppen.
Im CETA-Partnerland Kanada sind die Stimmen der Wähler in den bestimmenden Arbeitsgruppen des CETA – Abkommens stark vertreten. Es besteht also eine extreme Ungleichbehandlung.
Solange diese Grundgesetzwidrigkeit besteht, werde ich Gegner sein, mein Wahlverhalten wird entscheidend beeinflußt werden.

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1 Kommentar zu "Mein „Nein“ zu CETA – bis auf weiteres"

  1. Mir doch egal wer den Unsinn warum verhindert. Hauptsache es kommt nicht zu Stande die Verletzung des Grundgesetzes und die endgültige Entmündigung des Bürgers. Daß er das nicht ist, ist schon lange nur noch eine Fata Morgana. Dumme Geschichte zum Start des Wahkampfes. Könnte sich übel rächen. Viel kleiner werden kann die Wahlbeteiligung ja ohnehin nicht mehr. „CETA“? Ohne mich.

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