Bürger wünschen sich Sauberkeit – eine saubere Information gehört dazu – warum die politischen Machthaber in Mönchengladbach unsauber informieren.

Möglicherweise geht es einigen von Ihnen genauso bei der Erkenntnis, dass die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert wurde. Die Nichtinformation über ein bereits seit 2007 erstelltes/vorliegendes Gutachten zu der aktuellen Fragestellung, ob ein Fachbereich der Stadtverwaltung in einen Eigenbetrieb oder eine AöG ausgelagert werden soll, hinterlässt bei mir einen faden Beigeschmack.
Allzu viele jetzt im Stadtrat agierenden Politiker kennen dieses Gutachten, haben dessen Nutzung noch in bester Erinnerung. Wo sind die erklärenden Hinweise der politischen Führungsriegen aus CDU und SPD aber auch FDP?
Wer aus der Reihe der nach der letzten Wahl zurückgetretenen Ex-Führungskräften mit Gewicht melden sich jetzt zu Wort? Bisher Niemand.
Gemeint sind ebenfalls unsere Mitglieder des Bundestages und des NRW Landtages. Auch Schweigen macht mitschuldig.

Am Mittwoch wollen die Machthabenden den Stadtrat auffordern, den Weg zu bereiten für eine Überleitung von ca. 400 Stellen  und Mitarbeiter in eine AöG und die „GEM Verzahnung“ vorantreiben. Ein möglicher Eigenbetrieb soll nicht einmal geprüft werden.
Macht ist eine Voraussetzung in der Politik für Erfolg.
Dies erkennend, kann nur der Souverän, der Bürger, etwas an den momentanen Realitäten ändern. Hoffentlich ist er nicht allzu vergesslich bis zu seiner nächsten Wahlmöglichkeit. Mein Bestreben wird sein zu erinnern.

Im Gutachten aus 2007 gibt es unter vielen anderen wichtigen Punkten den folgenden Hinweis:

Organe der AöR sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Der Rat hat nach der Gründung – anders als beim Eigenbetrieb – keine eigenständige Funktion bei der AöR.

Gleichwohl kann er nicht nur durch die Besetzung Einfluss auf
die AöR nehmen, sondern auch durch Weisungen gegenüber seinen
Vertretern im Verwaltungsrat.
Der Vorstand ist das Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der AöR. Der Vorstand leitet die AöR grundsätzlich in eigener Verantwortung. Er vertritt die AöR gerichtlich und außergerichtlich. Direkte Weisungen des Bürgermeisters sind nicht möglich, da der Bürgermeister nicht Dienstvorgesetzter des Vorstandes ist.

Der Verwaltungsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und überwacht
dessen Geschäftsführung. Darüber hinaus entscheidet der Verwaltungsrat
über den Wirtschaftsplan und die Feststellung des Jahresabschlusses, sowie
die Ergebnisverwendung. Diese Tätigkeiten sind beim Eigenbetrieb dem Rat
zugewiesen. Durch Satzung können dem Verwaltungsrat weitere
Zuständigkeiten zugewiesen werden. Auch kann der Rat sich Entscheidungen
von grundsätzlicher Art vorbehalten.
Der Bürgermeister (bzw. ein anderes dafür vorgesehenes Ratsmitglied) ist
Vorsitzender des Verwaltungsrates. Beschäftigtenvertreter sind hingegen
nicht vorgesehen. Die Vertreter des Rates im Verwaltungsrat unterliegen
dessen Weisungen.
Die Gemeinde ist Träger der Anstaltslast, sodass sie unbeschränkt für
Verbindlichkeiten der AöR haftet, soweit die AöR diese nicht erfüllen kann.
Aus diesem Grunde stellt die eigene Kreditfähigkeit der AöR ein besonderes
Risiko dar.

 

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2 Kommentare zu "Bürger wünschen sich Sauberkeit – eine saubere Information gehört dazu – warum die politischen Machthaber in Mönchengladbach unsauber informieren."

  1. Rainer Missy | 19. Juni 2015 um 15:55 |

    Ich habe Verständnis für eine persönliche Meinung und möchte hier auch meine Meinung, nachdem ich den Antrag der GROKO nochmals gelesen und gut über ihn nachgedacht habe, kundtun.
    Ich kann die Bedenken gegen eine AöR für die Mitarbeiter nicht sehen. Ich kann sogar einige Vorteile feststellen, die ich hier gerne nenne:
    1. Die Mitarbeiter in der zu bildenden AöR haben eine, ihren persönlichen Belangen entsprechende Interessenvertretung, durch den, auch im Antrag der GROKO vorgesehenen, Betriebsrat. Im bisherigen Personalrat bei der Stadtverwaltung konnten die Belange der Mitarbeiter in den betroffenen Bereichen nur bedingt so genau beachtet werden, wie in einem Betriebsrat der sich ausschließlich um die betroffenen Mitarbeiter kümmern kann.
    2. Die GEM, die ebenfalls für die Sauberkeit in der Stadt zuständig ist, kann so problemlos in die AöR eingegliedert werden. Dies ist für die Sauberkeit in Mönchengladbach, nach meiner Meinung sehr, sehr wichtig. In einen Eigenbetrieb hätte dies nicht so ohne weiteres geschehen können.
    3. Die bestehenden Verträge der betroffenen Mitarbeiter werden ohne Änderungen fortbestehen.
    4. Der Antrag hält fest, dass die Einführung der AöR zwar vorgesehen ist jedoch immer wieder in den entsprechenden Gremien über den Stand der Verhandlungen berichtet werden soll, so wurde der Antrag durch die Antragsteller erweitert.
    5. Die politisch Verantwortlichen in den Ausschüssen und dem Rat werden nach wie vor gleiche Einflussmöglichkeiten auf die Sauberkeit in der Stadt haben, die Einflussmöglichkeiten werden keinesfalls eingeschränkt.
    Selbst der Personalrat hat, wen keine negativen Folgen für die betroffenen Mitarbeiter zu befürchten sind, seine Mitarbeit zur Bildung der AöR bei der Sitzung des Hauptausschusses signalisiert.
    Ich möchte durch diese Einlassung einmal um ein Nachdenken zu dem im Standpunkt geäußerten Bedenken anregen und vielleicht noch einmal versuchen die aktuelle Entwicklung nach den Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates in Erfahrung zu bringen, durch ansprechen der beteiligten Ratsfraktionen, ich habe nicht den tatsächlichen Wortlaut des erweiterten und nachgebesserten Antrag vorliegen.

  2. P.Heynen | 15. Juni 2015 um 08:58 |

    Sehr geehrter Herr Wendler.
    Ja, wir haben es getan. Wir, das ist eine Gruppe Freunde, Nachbarn, Verwandte. Was wir getan haben? Über das Wochenende durch das Gutachten von 2007 gearbeitet. Ergebnis: Was soll DAS jetzt? Sie sind, soweit uns bekannt, in Ausschüssen/Bezirksvertretungen als Presse anwesend. Können Sie uns, für den „kleinen Bürger“ verständlich, verraten wie unsere Lokalregierung die gravierende Änderung verargumentiert, außer optimieren. Das ist ja mittlerweile eine Pseudoerklärung, mit der wir uns in Vielem abspeisen lassen müssen. 400 ganz direkt Betroffene. Das ist eine Größe, die das was da kommt, schweigend hinnimmt? Wo ist der vermeintlichen Vorteil denn wirklich, wenn es ihn denn gibt. Besser gefragt, WER profitiert denn da tatsächlich. Wir, „nur“ Wähler, verstehen da etwas nicht. Vielen Dank für Ihre Antwort (hoffentlich)

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