Demonstration unverantwortlichen Handelns

Es ist ehrenhaft sich für die Belange von Behinderten einzusetzen.
Es ist legitim, dazu auch politische Parteien zu nutzen und Druck auf die Verwaltung auszuüben.
Es wird dann peinlich, wenn drei gesunde Vorstandsmitglieder des VdK-Mönchengladbach einen Schwerstbehinderten, ebenfalls Mitglied des VdK-Mönchengladbach und nach Schlaganfällen auf einen E-Rollstuhl angewiesen, dazu benutzen, ihr persönliches Ego zu bestätigen.
Meinethalben kann jeder klar denkende Mensch sich selbst in Lebensgefahr begeben, solange ansonsten niemand Schaden erleiden kann.
Unverantwortlich, ja sogar grob fahrlässig ließen nicht nur diese drei Menschen am Mittwoch vor und nach der Sitzung des Hauptausschusses im Rathaus Abtei zu, dass Albert Sturm von Mitgliedern des Ausschusses über Treppen in den Ratssaal getragen wurde.
Albert Sturm befand  sich m.E. in einer Lage, in der er sich der Situation nicht aus eigener Kraft entziehen konnte. Verhindern können und müssen hätten alle anwesenden Personen die halsbrecherischen Aktionen auf der Treppe im Rathaus.
Mitverantwortlich waren alle handelnden Politiker, alle zusehenden Politiker, alle von der Situation wissenden Personen im Rathaus.
Zuvorderst genannt werden müssen jedoch die Vorstandsmitglieder des VdK-Mönchengladbach, sie provozierten den Auftritt durch Begleiten von Albert Sturm ins Rathaus, wissend, dass eine Barrierefreiheit nicht gegeben ist. (siehe dazu RP-Bericht)
Professionelle Hilfe wurde weder angefordert noch angeboten.
Solche Provokation deckt die UN-Behindertenkonvention nicht ab.

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1 Kommentar zu "Demonstration unverantwortlichen Handelns"

  1. G. Elbers Mönchengladbach | 26. Februar 2016 um 22:48 |

    Herr Sturm hatte sicher eine andere Intention, sich auf dieses riskante Unternehmen einzulassen, als die aktiven Muskelmänner. Ob ihm allerdings bewußt war, daß er, in sich wohlmeinend und arglos sein Anliegen verfolgender Absicht, vor einen Karren gespannt, mißbraucht würde, will ich an dieser Stelle stark anzweifeln. Nein, der Zweck heiligt die Mittel nicht immer. Wenn Freunde mit Herrn Sturm eine Tour machten und ihn bei der Gelegenheit mit gemeinsamer Kraftanstrengung eine Treppe hinauf und wieder hinunter trügen, stünden sie im Falle eines Unfalles nicht nur wegen groben Unfuges vor dem Richter, und das zu Recht. Wie war denn am 24.2 2016 die Haftung geregelt? Ein derartiges Unterfangen gehört nicht in ungeübte Hände. Wenn ein Mensch ohnehin ein schweres Handycap hat, finde ich es äußerst verwerflich, ihn in eine so heikle Situation zu bringen. An dieser Stelle sollte man vielleicht sogar soweit gehen, ihm sein eigenes Begehren zu seiner Sicherheit auszureden. Wollten die hohen Herren ein Experiment durchführen, hätten sie als Stadtvertreter sicher einen Dummy bekommen können. Sich die eigenen Knochen zu brechen, wäre dann ihr Privatvergnügen gewesen. Und den Effekt, zu erfahren wie das so ist mit der Trageidee, hätten sie dann auch ohne Gefährdung eines VdK Mitgliedes gehabt.

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