Der Frühling kommt, die Kontaktsperre bleibt

Was ist erlaubt, was nicht? Einige Tipps für das sonnenreiche Wochenende.

Da die Meteorologen am Wochenende mit gutem Wetter rechnen, weist die Stadtverwaltung noch einmal ausdrücklich auf das Kontaktverbot hin, das laut Rechtsverordnung des Landes NRW zunächst bis zum 19. April auch weiterhin gültig ist.

Auch wenn die Sonne scheint und viele das Wetter im Freien genießen wollen, bleiben Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (mit den bekannten Ausnahmen) weiterhin untersagt.
Das Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen – auch im Kreise der engsten Familie – ist weiterhin nicht erlaubt, eine sportliche Betätigung in Gruppen verboten.
Die zuständigen Behörden werden auch am Wochenende im Stadtgebiet unterwegs sein, um die Umsetzung der Rechtsverordnung zu kontrollieren und Verstöße auch mit Unterstützung der Polizei entsprechend zu ahnden.

Es spricht allerdings nichts dagegen, mit den im eigenen Haushalt lebenden Personen einen Spaziergang zu wagen oder mit dem Rad ein paar Runden zu drehen.
Das Radwege-Netz kann für einen Fahrradausflug in die Natur ebenfalls genutzt werden. Bei zufälligen Begegnungen im Freien ist unbedingt die Abstandsregelung einzuhalten. Alternativ ist auch das Grillvergnügen im eigenen Garten erlaubt. Für alle Wochenend-Aktionen gilt: am besten alleine oder nur mit den Personen, mit denen man die eigenen vier Wände teilt! Bewegung an der frischen Luft tut gut!

Mehr Infos zur Kontaktsperre und den festgesetzten Maßnahmen gibt es auf der Website unter www.notfallmg.de.

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