Deutscher Bundestag ändert Grundgesetz auch zum Vorteil Mönchengladbachs?

Es hört sich gut an: „Mönchengladbach und NRW profitieren von den neuen Bund-Länder-Finanzbeziehungen“.
Um Gelder an finanzschwache Kommunen zu geben, hätte es keiner derart umfassenden Grundgesetzänderung bedurft.

Darum geht es: Der Finanzausgleich unter den Ländern wird künftig nicht mehr zwischen diesen eigenständig ausgehandelt. Der Bund wird im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung den Ausgleich direkt vornehmen.  Zuschläge für finanzschwache Länder und Abschläge für finanzstarke Länder sorgen für eine Umverteilung durch die Umsatzsteuer. Die zusätzliche finanzielle Beteiligung des Bundes summiert sich aus heutiger Sicht im Jahr 2020 auf insgesamt knapp 10 Mrd. Euro und wird in den Folgejahren weiter steigen.

Dazu erklärt Dr. Günter Krings, MdB: „Von dieser Entlastung wird allein Nordrhein-Westfalen jährlich 1,43 Mrd. Euro zusätzlich erhalten. Die Entlastung je Einwohner beträgt damit ca. 80 Euro. Der Bund übernimmt mit dieser Neuregelung zugunsten der Länder mehr finanzielle Verantwortung für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland.
Zusätzlich ist mit dem neuen Artikel 104c GG ein Aufstocken des Kommunalinvestitionsförderprogramms, für das sich 2015 die CDU-Landesgruppe NRW stark gemacht hat, von 3,5 Mrd. auf 7 Mrd. Euro verbunden. Ziel der Aufstockung ist es, finanzschwache Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Bereits bei Einführung dieses Fonds hat Mönchengladbach 26,4 Mio. Euro bereitgestellt bekommen und damit die Sanierung vieler Schulen vorantreiben können. Auch von der Aufstockung des Fonds wird Mönchengladbach erneut profitieren können.“

Im Gegenzug für diese finanziellen Zugeständnisse hat der Bund daher strukturelle Verbesserungen in den Bund-Länder-Beziehungen eingefordert. Diese konzentrieren sich vor allem auf die Bereiche:

  • höhere Mitspracherechte bei der Verausgabung von Bundesmitteln durch Länder und Gemeinden, verbesserte Kontrollrechte,
  • mehr Kompetenzen des Bundes im Bereich der Digitalisierung,
  • mehr Kompetenzen des Bundes im Bereich der Steuerverwaltung.

Nicht erwähnt wird durch Dr. Günter Krings die Fortbewegung unserer noch förderalistischen Gesellschaft hin zu einer zentralistisch regierten Bundesrepublik.
Die neue Grundgesetzänderung lockert das kritisierte Kooperationsverbot, das 2006 mit der Föderalismusreform in die Verfassung kam. Der Bund hatte sich bei den Schulen finanziell herauszuhalten. Dies wurde korrigiert. Der Bund darf Finanzhilfen für wichtige Investitionen in die Bildungsinfrastruktur in benachteiligten Regionen geben.
Die wichtigste Reform der schwarz-roten Koalition ist geschafft.

Es bleibt zu hoffen, dass die befürchtete Hintertür für die Privatisierung oder Teilprivatisierung der Autobahnen geschlossen wurde. Die nächste Zeit wird zeigen, ob sich die Sozialdemokraten mit ihrer Forderung nach Klarstellung im Grundgesetz durchsetzen konnten.

0 - 0

Thank You For Your Vote!

Sorry You have Already Voted!