„Ein guter Tag für die Demokratie“: Die Stichwahl bleibt

Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP hatte im April 2019 die Abschaffung der Stichwahl für BürgermeisterInnen und LandrätInnen beschlossen.

Bereits im Jahr 2007 hatten CDU und FDP die Stichwahlen in NRW abgeschafft. Nach der Regierungsübernahme wurde die Stichwahl 2011 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wieder eingeführt. Gegen die erneute Abschaffung der Stichwahl haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster geklagt.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat am 20.12.2019 über die Klage der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Abschaffung der Stichwahlen bei Kommunalwahlen entschieden:

Diese Abschaffung der Stichwahl durch CDU und FDP ist verfassungswidrig.

Dadurch ergibt sich für die Mönchengladbacher Kandidaten auf den Posten des Oberbürgermeisters, die FDP-Nominierung steht noch aus, eine völlig neue Situation.
Die Veränderung der Parteienlandschaft wird wohl erheblichen Anteil darauf haben, wer in die Stichwahl einziehen wird.
Unter dem Strich kann gesagt werden: Eine „Klatsche“ für die Landesregierung mit dem CDU-OB-Kandidaten Frank Boss.

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