„Freies“ W-Lan – nur ein Traum

Die politische Diskussion zum Thema Freies W-Lan in Mönchengladbach und Rheydt im Hauptausschuss am vergangenen Donnerstag hatte groteske Züge.
Für wen soll dieses Netz überhaupt Nutzen bringen?

Am Ehesten für den örtlichen Einzelhandel, der direkt an der Hindenburgstraße in Mönchengladbach seine Geschäfte hat und deshalb als 1. Klasse-Händler bezeichnet wird, von der FDP zumindest.
Die FDP fordert das Netz für alle Händler in der City, sollen sich die unberücksichtigten nicht als Händler 2. Klasse fühlen müssen. Und was ist mit den Händlern der Stadtteil-Zentren und und…?
Dazu reicht natürlich das geplante Geld nicht. 160.000 Euro für 2 Jahre sind veranschlagt.

Die Frage für die Geschäftsleute ist: funktioniert das W-Lan auch innerhalb der Geschäftsräume oder nur außerhalb auf der Straße, oder innerhalb nur eingeschränkt? Diese nicht gestellte Frage wurde weder behandelt noch beantwortet, auch nicht von den anwesenden „Fachleuten“.
Die von der SPD veröffentlichte Begründung, man wolle den nicht so betuchten Studenten und Schülern einen besseren Weg ins Internet ebnen mag edel klingen. Frage ich mich jedoch, wieviele Studenten sind auf der Einkaufsmeile präsent? Eine Balkon-Rede also.
Stimmig scheint die Begründung der CDU: Dem Handel wird Frequenz auf die Einkaufsmeile gebracht. Lobbyismus pur, es geht also nicht um die Bürger. Welche Ehrlichkeit.
Gleichzeitig jedoch betont der Sprecher die Möglichkeit des Scheiterns der ganzen Pilot-Aktion. Niemand weiß, ob die technische Weiterentwicklung das Ganze nicht ad Absurdum führen wird, dann wurde viel Geld zum Fenster hinaus geworfen. Es sollte also besser genutzt werden.
Nicht die GroKo, die Bündnis/Grünen brachten wenigstens ein vernünftiges, Nachdenkens wertes Argument in die Diskussion ein: wieviel Zeit sollten Kinder und Jugendliche mit Hilfe der Politik und der Stadtverwaltung im Internet surfen, ohne lebenslangen Schaden zu erleiden?
Fehlt zum Schluss noch die Betrachtung der Datensicherheit in dem geplanten „Freien W-Lan“.
Niemand erklärte im Rathaus, ob und welche personenbezogenen Daten bei der Nutzung dieses Netzes durch den Betreiber erhoben, gespeichert, verarbeitet werden. Es scheint niemanden zu interessieren.
Die Tatsachen könnten hier helfen: ab dem 25. Mai diesen Jahres gilt eine neue, wesentlich schärfere EU-DSGVO 2018.
Demnach haftet nicht nur der Ausführende sondern auch der Auftraggeber für die Einhaltung der europäischen Datenschutz Grundverordnung.

Nur ein Beispiel: Von einem unter 16-Jährigen dürfen keinerlei Daten abgefragt, gespeichert und/oder verarbeitet werden.
Wird es eine Klageflut geben?

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