Friedhöfe vor Allerheiligen für PKW geschlossen

Die städtischen Friedhöfe sind vor Allerheiligen am Donnerstag, dem 29. und Freitag, dem 30. Oktober für private PKW geschlossen. Ausnahmen an diesem Tag sind nur möglich für Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis und dem Eintrag „G“ sowie für zugelassene Firmen in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeiten.

Die Friedhofsverwaltung bittet die Besucher und Nutzungsberechtigten, das Laub von Grabstätten direkt in die zur Verfügung stehenden Behälter zu bringen, um Beeinträchtigungen anderer Besucher zu vermeiden.

Auf den Friedhöfen im Stadtgebiet werden auch in diesem Jahr zu Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag auf städtischen Ehrengräbern und Ehrenplätzen sowie auf den Kriegsgräberanlagen 62 Kränze niedergelegt.

Von der Abteilung Grünflächen und Friedhöfe werden dreizehn städtische Friedhöfe, vier Ehrenfriedhöfe und fünf geschlossene jüdische Friedhöfe mit insgesamt rd. 144 ha Gesamtfläche unterhalten. Darüber hinaus werden 4.047 Kriegsgräber, von denen 1.886 auf Ehrenfriedhöfen liegen, gepflegt.

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1 Kommentar zu "Friedhöfe vor Allerheiligen für PKW geschlossen"

  1. In Ihrem Artikel machte mich folgendes stutzig:
    „Die städtischen Friedhöfe sind vor Allerheiligen am Donnerstag,
    dem 29. und Freitag, dem 30. Oktober für private PKW geschlossen. Ausnahmen an diesem Tag sind nur möglich für Schwerbehinderte MIT (ok) amtlichem Ausweis UND (???) dem Eintrag „G“ sowie für zugelassene Firmen…“
    Das ist m.E. nur eine AMTLICHE Berechtigung und mit Eintrag „aG“
    eine Ausnahme-Genehmigung der Stadt, die vor Ort und in der Veröffentlichung eines separaten Hinweises bedarf.

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