Im Frühjahr startet die Unterschriftensammlung

Logo Stadtradeln

Am 7.2.22 erhielt der RADENTSCHEID MÖNCHENGLADBACH die Kostenschätzung für das im Mai 2021 eingereichte initiierende Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Kostenschätzung verpflichtend durch die Gemeinde.

Eines der sieben Ziele sind begleitende, baulich getrennte Radwege auf den Hauptverkehrsstraßen der Stadt. Diese können auf verschiedene Arten erstellt werden.
In einem Gespräch am 18. Januar 22 mit dem Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach, Felix Heinrichs, wiesen die Vertretungsberechtigten Claudia Busenius-Pongs und Susanne Jud nochmals ausdrücklich auf eine Variante der baulichen Trennung hin, für die ein Eingriff in den Seitenraum nicht erforderlich ist.
Als Konsequenz fallen keine Anliegerkosten nach 8 KAG an.

Diese Variante wird als „geschützter Radweg auf Fahrbahnniveau“ in die neuen Regelwerke Einzug halten.
Claudia Busenius-Pongs bleibt bei Ihrer Aussage: „Es ist höchste Zeit, dass auch in Mönchengladbach gesicherte Fahrradwege gebaut werden – und zwar mit derselben Selbstverständlichkeit wie bisher die breiten Straßen für den motorisierten Verkehr! Nur mit gesicherten Fahrradwegen – gleichberechtigt neben den Autostraßen – kann Leben gerettet werden.“
Susanne Jud ist sich sicher: „Fördermittel für eine echte Mobilitätswende können wir von Land und Bund erwarten. Erfahrungsgemäß sind für finanzschwache Kommunen wie Mönchengladbach bis zu 100 Prozent drin.“

Unterstützt wird der Radentscheid von Tante Lemi/ Eine Erde, VCD, ADFC, RADKOMM, Changing Cities, BUND, NABU, BSK und Pulse of Europe.

0 - 0

Thank You For Your Vote!

Sorry You have Already Voted!