Kontaktbeschränkungen gelten auch an Christi Himmelfahrt – Mögliche Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden

Auch nach den teilweisen Lockerungen der Corona-Regelungen der letzten Tage gelten die zuletzt am 15. Mai modifizierten Kontaktbeschränkungen weiter.

Dies bedeutet, dass Ausflüge und Aktivitäten auch am Feiertag nur eingeschränkt möglich sind. 
Feiern und Veranstaltungen zu Christi Himmelfahrt („Vatertag“) müssen entsprechend wegen der Corona Pandemie ausfallen.

Fahrradtouren, Wanderungen und Ausflüge mit der Familie sowie von Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten sind gestattet. Darüberhinausgehende Zusammentreffen und Feiern von Personen können jedoch nicht wie gewohnt stattfinden.
Wer gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt, muss mit Geldstrafen rechnen.

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