Land macht Weg zum Sozialticket frei – Förderung auch für Kommunen im Nothaushalt – Belastungen der klammen Städte unklar

[PM Bündnis90/Grüne] Für die Einführung des Sozialtickets stellt das Land den Kommunen und Verkehrsverbünden in NRW, 2011 eine Förderung von 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Jeweils 30 Millionen Euro sind für die Folgejahre vorgesehen.
Der parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium Horst Becker stellte in Düsseldorf die neue Richtlinie des Landes für das Sozialticket vor. Ab sofort können alle kreisfreien Städte, Kreise und Verkehrsverbünde in NRW eine Förderung für die Einführung eines Sozialtickets beantragen.

Damit wurde der Weg dafür freigemacht, dass Kommunen im Haushaltssicherungskonzept (HSK) oder Nothaushalt das Sozialticket anbieten können. Die Förderung soll vollständig in die Reduzierung des Ticketpreises fließen.

Nach der Richtlinie sind alle Personen berechtigt ein Sozialticket zu erwerben, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen.
Der Kreis der Berechtigten kann von Kommunen auch erweitert werden, etwa um Geringverdiener oder Wohngeldempfänger.

Die Gladbacher Grüne Fraktion hatte sich im Juli 2011 an den parlamentarischen Staatssekretär im Verkehrsministerium Horst Becker mit der Bitte gewandt dafür Sorge zu tragen, dass HSK-Städte im Gebiet des VRR die Möglichkeit erhalten, die in der Verbandsversammlung des VVR beschlossene Einführung des Sozialtickets zum
1. November 2011 termingerecht zu verwirklichen.

Hierzu der grüne Fraktionsvorsitzende Karl Sasserath:
„ Die Herstellung gleicher Lebensverhältnissee ist unser Ziel. Deshalb sind wir sehr froh, dass die rot-grüne Minderheitsregierung in NRW jetzt auch für Städte wie Mönchengladbach, die in der Haushaltssicherung stehen, die notwendigen Voraussetzungen schafft, damit die Menschen, für die das Sozialticket gelten soll, dieses auch in Anspruch nehmen können.
Mit der jetzigen Regelung ist es möglich, auch in Mönchengladbach als HSK-Stadt im Gebiet des VRR die in der Verbandsversammlung des VVR beschlossene Einführung des Sozialtickets zum 1. November 2011 termingerecht zu verwirklichen.
Dabei gilt unser besonderer Dank der rot-grünen Landesregierung NRW, dass die Voraussetzungen für die Einführung des Sozialticket auch in Mönchengladbach geschaffen wurden.“

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