Lau-Verteidiger mutmaßt Absprachen zu Lasten des Angeklagten Sven Lau

Sven Lau, links; Verteidiger Mutlu Günal, rechts

Seine ganze Familie hat unter dem Assad-Regime in Syrien gelitten, sagte heute der wichtigste Zeuge der Anklage, Ismail I., gegen den Salafistenprediger Sven Lau vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf aus. Schon zur Zeit des Vaters des aktuellen Machthabers in Syrien wurden Familienmitglieder gefoltert und drangsaliert, es gab Enteignung und Todesfälle, so der Zeuge bei der Befragung durch den Lau-Verteidiger Mutlu Günal.
In Ismail I. reifte der Entschluss etwas gegen dieses Regime unternehmen zu müssen. Er wollte nach Syrien, Sven Lau gab ihm die Möglichkeit dazu.
„Mein Ziel war es, in Syrien aktiv etwas gegen Assad zu unternehmen und Herr Lau hat es mir ermöglicht“, so die Einlassung des Zeugen im O-Ton.
Günal legt es in seiner fast zweistündigen Befragung darauf an, den Zeugen in Widersprüche zu verwickeln, ihn unglaubwürdig wirken zu lassen.
Dazu springt er zwischen den Themen und den Geschehnissen zeitlich beliebig hin und her. Er stellt etliche Fragen in unterschiedlichster Art mehrfach und zwingt den Zeugen damit zu gleichen Antworten mit unterschiedlichen Begriffen.
Natürlich geschieht das alles im Rahmen des Erlaubten.
Ismail I. möchte nach Verbüßung seiner Haftstrafe zurückfinden ins normale gesellschaftliche Leben. Er möchte junge Menschen über die Gefahren des Salafismus aufklären z.B. als Streetworker und auch medial.
Kennengelernt hat er Sven Lau in Medina. Nach seiner Rückkehr nach Mönchengladbach wurde er durch den Angeklagten gestärkt und unterstützt bei der Umsetzung seines Wunsches nach Syrien zu gehen. Lau soll die Kontakte geknüpft haben, soll ihn gedrängt haben zu gehen, der Zeuge will sich unter Druck gesetzt gefühlt haben.

Sven Lau hat ihn in dieser Zeit mitgenommen in ein Beerdigungsinstitut für verstorbene Muslime. Grund war, ihm die Angst vor dem Tod zu nehmen.
Ismail I. will niemals erklärt haben, dass er in Kampfeinsätze nach Syrien gehen möchte, er behauptet, immer nur als Koch innerhalb einer deutschen Kampftruppe agiert zu haben. Er fordert sowohl das Gericht als auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf, bei der Betrachtung seines Syrieneinsatzes genauestens auf diesen Unterschied zu achten. “Stellung halten“ bedeutet für den Zeugen nicht, eine Kampfhandlung durchzuführen.
In seinem Stuttgarter Prozess der zu seiner Verurteilung führte, hatte Ismail I. anderslautende Aussagen zu den Vorgängen und Begegnungen mit Sven Lau gemacht. „Da habe ich gemauert“, antwortet er auf eine diesbezüglich Frage des Lau-Anwaltes.
Das OLG Stuttgart hatte ihm seinerzeit keinen Glauben geschenkt.
Er wurde verurteilt. Heute akzeptiere er das Urteil „in fast allen Teilen“. Er will aus seinen Lügen gelernt haben und seine Aussage gegen Sven Lau entsprächen nun der Wahrheit.
Anwalt Mutlu Günal möchte etwas hören über eventuelle Zusagen der Staatsanwaltschaft bezogen auf eine anstehende Zweidrittelregelung der Haftzeit für den Zeugen. Dazu räumt er ein: „ So wie ich mir das immer so schmutzig vorstelle, hat jemand gesagt wie wäre es denn wenn sie mal etwas über Herrn Lau…, wir werden das sehr wohlwollend überprüfen mit ihrer Zweidrittelgeschichte, so stelle ich mir das immer vor“. „Nein, das haben sie nicht gemacht“, verneint der Zeuge, weder der Vernehmungsbeamte Opitz noch die Staatsanwaltschaft hätten ihm auch nur irgendetwas in Aussicht gestellt. „Man läßt mich mit dem Beschluß noch immer schmoren“, beklagt sich Ismail I. in Richtung der Staatsanwaltschaft.
Am 6. Dezember wird die Befragung des Zeugen mit weiteren Fragen durch die Anwälte des Angeklagten fortgesetzt.

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