Nein heißt nein

Der Bundestag hat im Juli 2016 die umfassende Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet.
Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wird im neu gefassten § 177 StGB umgesetzt.
Das bedeutet, dass ein für den Täter erkennbares „Nein“ für eine Bestrafung ausreicht. Jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung ist strafbar. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung muss nicht mehr aktiv verteidigt werden. Damit werden gravierende Schutzlücken im bisherigen Sexualstrafrecht geschlossen und die Vorgaben der EU-Istanbul-Konvention umgesetzt.

Bereits zum internationalen Frauentag 2016 hatten die Grünen gemeinsam  mit der Bundestagsabgeordneten Ulle Schauws  in der Mönchengladbacher Resolution gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen diese  Reform des Sexualstrafrechts gefordert. Diese Resolution wird ab sofort in der Grünen Geschäftsstelle als Mahnung und Aufforderung für die Zukunft zugleich aushängen. Denn wir haben im Blick, dass viele Frauen und Mädchen, die als Geflüchtete  zu uns gekommen sind, sowohl während ihrer Flucht als auch aktuell in den Unterkünften mit sexualisierter Gewalt konfrontiert sind und besonderen Schutz brauchen. Dafür setzen wir uns auch auf kommunaler Ebene ein.

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