Neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden seit Sonntag (3. April), die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in NRW erheblich reduziert.

Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern, so das Ministerium.

Die Stadtverwaltung Mönchengladbach hat bereits entschieden, dass sie die Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden vorerst bis zum 20. April aufrechterhält.

Bestehen bleiben Maskenpflichten auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt also eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc.

Es wird dringend geraten, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen deutlich zurückgegangen sind. Einen Appell richtet das Ministerium an Unternehmen und Veranstalter:innen: „Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.“ 

Als Orientierung sind der neuen Corona-Schutzverordnung zwei Übersichten mit Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Veranstaltungen beigefügt.

Die Verordnung und die Empfehlungen für Privatpersonen sowie für Unternehmen und Veranstaltungen sind auf der Webseite des Ministeriums unter https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw abrufbar.

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