Organspende – Patienten-Selbstbestimmung achten

[pm pps] Die geltenden Vorschriften im Transplantationsgesetz zur Organspende hält Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für ausreichend. Die Patientenselbstbestimmung ist damit gewährleistet.
Es erscheint allerdings notwendig, in den Krankenhäusern günstigere Strukturen für das Transplantationsgeschehen zu schaffen (z.B. durch verpflichtenden Einsatz von Transplantationsbeauftragten).
Die jetzt angestrebte sog. Entscheidungslösung wird als ungeeignet angesehen, das Aufkommen an Spenderorganen zu erhöhen.

Der in Aussicht genommene Druck auf die BürgerInnen, sich zu einer Organspende zu erklären, kann nach hiesiger Überzeugung nicht mit einer freien Ausübung des Patienten-Selbstbestimmungsrechtes in Einklang gebracht werden und ist daher abzulehnen.

Eine unabdingbare Voraussetzung für eine Organspende muss die freiwillige, druckfreie und vor allem kompetente Aufklärung eines jeden potentiellen Spenders sein.
Dabei müssen z.B. die relevanten Einschätzungen zum Hirntod objektiv dargestellt werden. Der Hirntod wird nach den entsprechenden schulmedizinischen Festlegungen als Tod des Menschen deklariert.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich bereits mehrfach zum Thema geäußert und sieht sich angesichts der laufenden Medienkampagnen pro Entscheidungslösung veranlasst, seine Pressemitteilung vom 11.07.2011 in Erinnerung zu bringen.

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