Richtlinienkompetenz vs. politische Willkür

Wer glaubt, eine Richtlinie sei von jedermann zu beachten, der kann sich gewaltig irren.
Dies mußten gestern in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord nicht nur die Mitglieder zur Kenntnis nehmen, als es um die Entscheidung zur Umbenennung eines Teilstückes der Viersener Straße in Am Minto ging.
Der Investor mfi war mit dieser Bitte an die Stadtverwaltung herangetreten.
Die formte diese Bitte in eine Beratungsvorlage zur Entscheidung durch die politischen Vertreter in der Bezirksvertretung.
Nun gibt es eigens für Straßenbenennungen eine für die Stadt Mönchengladbach gültige Richtlinie. Die Notwendigkeit der Anwendung derselben stellte der Vertreter der Verwaltung öffentlich in Frage.
Zitat: “Wir haben diese Beratungsvorlage gefertigt, es ist jetzt ihre Obliegenheit zu entscheiden ob ja oder nein. Ob wir rechtens, das heißt aufgrund unserer Richtlinie gehandelt haben, dass steht meines Erachtens hier nicht zur Debatte.“ Zitat Ende.
Welche möglichen Folgen ergeben sich aus solcher Vorgehensweise der Verwaltung und auch Politik?
Politik kann nach Gutdünken, nicht begrenzt durch selbst auferlegte begrenzende Richtlinien entscheiden. Das nennt man allgemein Willkür.

 

 

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