Sommerloch-Theater der Bündnis90/Grünen
Teilerfolg der NEW bei Klage gegen die Stadt

Vor Jahren, es war die hohe Zeit der Ampel-Kooperation mit entsprechendem Vertrag, da beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich, vier hochqualifizierte Mitarbeiter einzustellen mit dem Ziel, das herrschende Dilemma um unsachgemäße Straßenreparaturen nach z.B. Leitungsarbeiten im Erdreich endlich zu beenden.
Das kostete natürlich entsprechende Gehälter dieser Fachleute und sollte gegenfinanziert werden durch Gebühren, die von den Verursachern zu bezahlen sind.
Einer dieser Verursacher ist unsere NEW.
Sie wehrte sich nun vor Gericht gegen diese Gebühren (nicht gegen diese Kontrolle durch die Fachleute) und bekam erstmal Recht. Natürlich wurde sie unterstützt durch die Mönchengladbacher CDU, die war schon immer dagegen, dass Wirtschaft kontrolliert wird, und auch durch die beteiligten Tiefbauunternehmen, die verdienen nun mal mehr, solange keine pingelige Kontrolle ausgeübt wird.

Auf Nachfrage bei der CDU und der Personalvertretung der Stadt wurde die im zweimaligen Konjunktiv stehenden Aussage der Grünen nicht bestätigt. Den betroffenen Mitarbeitern wurde bisher keine andere Aufgabe zugeteilt.

Im Übrigen: die Stadt Mönchengladbach hat gegen das Urteil Beswchwerde eingelegt.

Dieses Thema beschäftigte die Grünen derart, dass sie nachstehende Pressemeldung veröffentlichten:

Mönchengladbachs Straßen sind nicht nur den starken Belastungen eines ständig weiter wachsenden Schwerlastverkehrs ausgesetzt. Das über 900 Kilometer lange Straßennetz unterliegt zu dem einem hohen Verschleiß, durch Straßenaufbrüche, die zur Verlegung, Reparatur, Ergänzung und Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen vorgenommen werden. Erkennbar sind die Straßenaufbrüche durch Flickenteppiche an den Fahrbahnoberflächen, die viele Straßenzüge Mönchengladbachs in „Buckelpisten“ verwandeln.
„Straßen, Wege und Plätze einer Stadt stellen ein bedeutendes öffentliches Vermögen dar“, sagt Ulla Brombeis, stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion in Mönchengladbach. „Straßenaufbrüche mindern das Vermögen der Stadt enorm, denn aufgebrochene Straßen können weniger lange genutzt werden und verursachen einen beträchtlich höheren Unterhaltungsaufwand, der wiederum von den Bürgerinnen und Bürgern über das allgemeine Steueraufkommen bezahlt werden muss“, erläutert die Grünen-Ratsfrau. „Von daher liegt die Einhaltung des Verursacherprinzips im Interesse der Stadt.“

Bis 2012 wurden in Mönchengladbach nur etwa 10 Prozent aller wiederhergestellten Straßen nach Aufbrüchen kontrolliert. Auf Anregung der Grünen wurden dann die Kontrollstellen für Straßenaufbrüche im Stellenplan 2012 ausgeweitet, da eine höhere Kontrollquote letztlich dazu dient, das Straßennetz in einem besseren Zustand zu halten. Seitdem kontrollieren vier neue Mitarbeiter im Tiefbaubereich die Aufbrüche. Die Kontrollprüfungen dienen aus grüner Sicht der Qualitätssicherung und sind eine wichtige Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit der Straßen und Bauwerke. Ein Teil der hierauf entfallenden Kosten wurde durch eine Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung wieder eingenommen. Die NEW AG, deren Anteile die Stadt gemeinsam mit dem RWE hält, hatte nun hiergegen geklagt und in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gewonnen.

Ulla Brombeis ist über das Vorgehen des Unternehmens sehr verwundert. „Der Rat hat noch vor einiger Zeit an die NEW die Nutzung der städtischen Straßenräume für die Durchleitung von Strom und Gas vergeben. Jetzt, wo die mehrheitlich städtische NEW mit den Konzessionen viel Geld verdienen kann, als großer Verursacher von Straßenaufbrüchen gegen die Stadt Klage zu erheben, lässt Vertrauen schwinden“, sagt sie.

Die CDU-Fraktion, so die Finanzausschussvorsitzende weiter, sei schon in der Vergangenheit immer gegen die Kontrollen gewesen. Insofern sei nachvollziehbar, dass die Christdemokraten so schnell eine andere Aufgabe für die Kontrolleure ausgeschaut hätten. „Würden NEW und andere Unternehmen darauf achten, dass ihre Straßenaufbrüche besser verfüllt würden und nicht ständig solche Flickschustereien hinterließen, hätten wir uns doch gar nicht mit der Einstellung von Kontrolleuren und deren Finanzierung beschäftigen müssen“, meint sie.

Die Grünen-Politikerin hält aus juristischer Sicht jeden Eingriff in den Straßenkörper für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung. „Ich meine, Ansprüche an den Werterhalt des Straßenkörpers, verkehrliche und Erschließungsbedürfnisse der Anwohner haben Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen der verschiedenen Anbieter“, so Ulla Brombeis. Die Grünen-Ratsfrau ist von daher sehr froh, dass sich das Rechtsamt der Stadt nicht mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zufrieden gibt und Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster erhoben hat.

0 - 0

Thank You For Your Vote!

Sorry You have Already Voted!