Unser „funktionsunfähiger“ Stadtrat? – 2,5 Prozent Wahlhürde wird von CDU/SPD/Grüne begrüßt

An die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs des Landes für eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen will sich niemand halten

In einem Urteil zur früheren Fünf-Prozent-Hürde hatte der Verfassungsgerichtshof den Nachweis der Funktionsunfähigkeit von Räten als notwendige Bedingung für eine Sperrklausel bestimmt.

Funktionsunfähig sind Räte dann, wenn sich etwa keine Mehrheit mehr für eine Verabschiedung eines städtischen Haushalts findet.
Ist das in Mönchengladbach der Fall? Nein, bisher gab es keine Abstimmungssituation, die solche Schlüsse auch nur annähernd zuließen.
Trotzdem einigten sich die „Großen“ in Mönchengladbach offensichtlich auf die Einführung der 2,5 % Sperrklausel bei der nächsten Kommunalwahl. Für sie ist es wohl angenehmer, ohne Meinungsvielfalt zu diskutieren und um den besten Weg zu streiten, lästige,störende, Kostenverursachende Mitbewerber auszuschließen ist einfacher, wenn auch undemokratisch.
Chancengleichheit sieht anders aus.

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