Nach der Bekanntgabe des Grundwasserproblems in Giesenkirchen im Bereich Konstantinstraße folgte nun die Allgemeinverfügung durch die Verwaltung.
Sie ist zwar noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht, jegliche Nutzung ist jedoch gemäß Schreiben der Verwaltung ab sofort untersagt.
Hier gibt es das Anschreiben mit allen Anlagen.
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