Große Differenzen in der NRW-Politik über Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle

FDP Mönchengladbach will Belastung für Hausbesitzer und Mieter verhindern

Die öffentliche Expertenanhörung im Düsseldorfer Landtag am 9. Januar über die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist auf großes Interesse bei den Hausbesitzern in NRW gestoßen.
Schwerpunkte waren die Fragen nach Ursache, Wirkung und Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Anno Jansen-Winkeln macht deutlich:
„Wasser ist unsere Lebensgrundlage und gehört natürlich besonders geschützt. Die geplanten Regelungen von SPD und Grünen schießen aber deutlich über das Ziel hinaus.“
Und weiter:„Wenn der grüne Umweltminister deswegen plötzlich private  Abwasserleitungen mit öffentlichen und gewerblichen Leitungen vergleicht, halte ich das für eine Frechheit. Der aktuelle Gesetzesentwurf der rot-grünen Landesregierung stellt uns Bürger unter Generalverdacht.“ Der Entwurf sei deshalb überhaupt nicht bürgerfreundlich. Der FDP ist es ein Anliegen, dass Hausbesitzer nicht über Gebühr
belastet werden. „Die strengen, aber unsinnigen Prüfpflichten ziehen hohe Folgekosten nach sich, die nicht jeder stemmen kann. Reparaturarbeiten im Kanalnetz können schnell
vierstellige Summen erreichen. Wir Liberale werden uns weiterhin für bürgerfreundliche und unbürokratische Lösungen einsetzen.“

Unterschiedliche Einschätzungen gab es bezüglich der zu veranschlagenden Kosten:
So rechneten Steffen und Bernd Ahlers (Bürgerinitiative „Alles dicht in Nordwalde) bei der überwiegenden Zahl der betroffenen Häuser mit Überprüfungskosten von deutlich über 1.000 Euro und Sanierungskosten im fünfstelligen Bereich (durchschnittlich 12.000 Euro). Im ländlichen Raum könnten aufgrund gewachsener Grundstücksgrößen die Kosten sogar noch deutlich höher liegen, meinten Svenja Beckmann (Grundbesitzerverband NRW) und Dr. Bernd Lüttgens (Rheinischer Landwirtschaftsverband).

Detlef Raphael (Städtetag NRW) und Dr. Peter Queitsch (Städte- und Gemeindebund NRW) sahen hingegen bei der Kanalüberprüfung zwischen 300 und 500 Euro sowie bei der Sanierung 3.000 bis 5.000 Euro als realistisch an. Dabei würden die Kommunen Grundstückseigentümer nicht alleine lassen, verwiesen beide auf entsprechende Beratungs- und Förderprogramme. Vor einer „Dichtheitsprüfung durch die Hintertür“ warnte Erik Uwe Amaya (Haus & Grund NRW) mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf von SPD und Grünen. Dieser wahre nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Trotz unterschiedlicher Gegebenheiten in NRW werde durch den von den Regierungsfraktionen propagierten Ansatz „alles über einen Kamm geschert“, meinte auch Volker Steffen. Beide betonten: Am Ende müssten möglicherweise die Gerichte entscheiden. Die unterschiedlichen Verfahren, die der Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN beinhalte, biete eine breite Front für Rechtsstreitigkeiten, meinte auch Prof. Hepcke.

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1 Kommentar zu "Große Differenzen in der NRW-Politik über Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle"

  1. die Sanierungskosten nach negativer Prüfung liegen ganz leicht jenseitz der 10.000 eur im Aussenbereich ganz schnell auch jenseits 20 000- wir haben im Rahmen eines Gegengutachtes diese Zahlen schon vor 4 Jahren ermittelt- auch Herr Queitsch kennt sie bestens , denn es ist genau die „Beratungsfirma des StuGB“ die KUA die 25000 eur pro Haus in Bürgrversammlungen als zumutbar bezeichnet weil in einem Urteil des VG Minden o bestätigt. was soll die Werferei mit Nebelkerzen duch Herrn Queitsch. im übrigen möge er sich mal die Seiten der kanalbranche zm Thema Kosten ansehen- dann würde er den Unsinn von 3-5000 eur nicht mehr in den Mund nehmen. Mein Vorschlag: wirds wirklich teuerer wie die von ihm genannte Spanne dann zahlt halt der Städte und Gemeindebund die Differenz wenn er sich seiner Sache so sicher ist. Also Herr Queitsch und alle Lobbyisten nur Mut zur eigenen Aussage !!!!

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