Bilanz des Blitzmarathons in Mönchengladbach: 441 waren zu schnell unterwegs

2. RadarwagenDieses Ergebnis zeigt eindeutig, dass in Mönchengladbach immer noch zu schnell gefahren wird. Grund dafür mag sein, dass sich viele Fahrzeugführer nicht der Gefährlichkeit ihres Tuns bewusst sind, oder sich einfach nur ignorant über die Verkehrsregeln hinweg setzen.

Zu schnelles Fahren – für viele nur ein Kavaliersdelikt. Aber im Fall eines Unfalls kann daraus ganz schnell eine Straftat werden, die auch eine Haftstrafe nicht ausschließt.

 

Es ist nun einmal wissenschaftlich erwiesen, dass die Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeit nicht nur Unfälle verhindert, sondern auch in erster Linie die sehr oft schweren Folgen deutlich mindert.

Darum hat es sich die Polizei langfristig zum Ziel gesetzt, die durchschnittliche Geschwindigkeit herabzusetzen.
Solange es aber als reine „Abzockerei“ angesehen wird, wenn man auf die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit hinarbeitet, zeigt es sich deutlich, dass im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer erst noch ein Umdenkungsprozess in Gang gesetzt werden muss. Um dies nachhaltig zu erreichen wäre ein 365-Tage-Blitzmarathon erforderlich.

Dazu ist die Polizei allerdings nicht in der Lage. Dennoch werden die Geschwindigkeitskontrollen so oft als möglich fortgesetzt. Außerdem lassen über 17.000 verkehrsgerecht gemessene Verkehrsteilnehmer auch hoffen.

Von den gemessenen Fahrzeugen waren 424 so schnell, dass gegen sie Verwarngelder erhoben wurden.
Weitere 17 Verkehrsteilnehmer waren so schnell unterwegs, dass sie gegen sie Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt wurden.
Traurige Spitzenreiter waren ein Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Fahrzeug auf der Straße An den zwölf Morgen statt mit erlaubten 30 km / h mit 66 km / h gemessen wurde. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, drei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Ein weiterer Verkehrsteilnehmer war auf der Engelblecker Straße statt mit erlaubten 30 km / h mit 62 km / h unterwegs. Auch ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, drei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Neben der Hauptunfallursache Geschwindigkeit wurde wie angekündigt auch das Verhalten von Radfahrern und gegenüber Radfahrern überwacht.

Hier wurden durch die Polizei insgesamt 85 Verstöße von Radfahrern und drei Verstöße gegenüber Radfahrern geahndet.

Hinzu kamen noch weitere insgesamt 44 Verstöße (Gurtanlegepflicht, Fehler beim Abbiegen, Vorfahrtsverstöße, etc.), die durch die einschreitenden Polizeibeamten festgestellt wurden.

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