CDU trifft noch keine Entscheidungen – OB-Wahl am 15. Juni ist vorrangig

Dr. Hans Peter Schlegelmilch wieder Fraktionsvorsitzender

Schlegelmilch-Zehn Tage nach der Kommunalwahl haben sich die 29 Frauen und Männer, die am 25. Mai in den Rat der Stadt Mönchengladbach gewählt worden sind, zur CDU-Ratsfraktion zusammengeschlossen.

Zu ihrem Vorsitzenden haben die Mitglieder der Ratsfraktion den 45-jährigen Unternehmer Dr. Hans Peter Schlegelmilch gewählt, der auch schon in der vorigen Wahlperiode dieses Amt ausübte. Weitere inhaltliche oder personelle Entscheidungen wurden noch nicht getroffen. Die OB-Wahl am 15. Juni hat Vorrang.
Auch die Bezirksvertreter, die von den CDU-Bewerberlisten in die Bezirksvertretungen gewählt worden sind, haben sich zu Fraktionen zusammengeschlossen.

 

Im Stadtbezirk West wählten die neun CDU-Bezirksvertreter Heinz Theißen zu ihrem Sprecher. CDU-Bezirksvorsteherkandidat im Stadtbezirk West ist Arno Oellers.

Im Stadtbezirk Nord haben die acht CDU-Bezirksvertreter Herbert Pauls als Sprecher der CDU-Bezirksfraktion Nord bestätigt. Sollte er zum Bezirksvorsteher gewählt werden, müsste das Sprecheramt neu besetzt werden.

Der Sprecher der acht CDU-Bezirksvertreter im Stadtbezirk Ost ist erneut Wilhelm Reiners.
CDU-Bezirksvorsteherkandidat im Stadtbezirk Ost ist Dieter Breymann.
Im Stadtbezirk Süd haben die sieben CDU-Bezirksvertreter Joachim Roeske zu ihrem Sprecher gewählt. Auch er übte dieses Amt schon in der Wahlperiode von 2009 bis 2014 aus.
CDU-Bezirksvorsteherkandidatin im Stadtbezirk Süd ist Petra Heinen-Dauber.

Status und Aufgaben von Fraktionen, die im Rat mindestens drei und in den Bezirksvertretungen mindestens zwei Mitglieder haben müssen, sind in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt.
Dort heißt es unter anderem: „Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder Mitgliedern einer Bezirksvertretung, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben.“ Und weiter: „Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit; sie können insoweit ihre Auffassung öffentlich darstellen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.“

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