Offener Brief der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Mönchengladbach zum Thema „Gute Schule 2020“

Wie aus der Ratsvorlage 1975/IX ersichtlich ist, möchte die Stadt Mönchengladbach ihren Haushaltsplan für 2017 dahingehend verändern, dass durch die Finanzierung im Schulbereich durch das Programm „Gute Schule 2020“ im nächsten Jahr 2,1 Millionen die ursprünglich für die Schulen eingeplant waren jetzt an anderer Stelle verplant werden sollen.
Die GEW Mönchengladbach ist der Meinung, dass dieses Geld zusätzlich den Schulen zur Verfügung stehen müsste, da durch „Gute Schule 2020“ Schulen gestärkt und Sanierungsstaus begegnet werden könnten.

Nachfolgend der „Offene Brief“ der GEW-Mönchengladbach:

Liebe Schulleitungen,

Liebe  Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie sicherlich schon in den Medien erfahren haben, stellt das Land NRW der Stadt Mönchengladbach in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils 9.163.359 aus dem Förderprogramm „ Gute Schule 2020 “ zur Verfügung.

Dieses Geld ist für die Sanierung und Modernisierung, Neu- und Umbau, Digitalisierungmaßnahmen, die Ausstattung der Schulen auf kommunalen Schulgrundstücken mit den dazugehörigen Schulsportanlagen zu verwenden.

Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter (z.B. mobile Endgeräte), reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf.

Die Verwaltung der Stadt Mönchengladbach sieht Schwierigkeiten bei der kurzfristigen Planung und Durchführung für das Jahr 2017. Daher gibt es Überlegungen (Haushaltsentwurf Vorlage 1975 im Ratsinformationssystem), bereits ursprünglich im Haushaltsentwurf 2017 eingestellte und geplante Vorhaben für Schulen über das Förderprogramm zu finanzieren. Was mit den im Haushalt frei werdenden Mitteln geschehen soll ist damit noch unklar. 2,1 Millionen Euro sollen jedoch entsprechend der Ratsvorlage nicht für den Bereich der Schulen genutzt werden, sondern an anderer Stelle zu einer Entlastung des Haushaltes führen. Das dies sicherlich nicht im Sinne des Programms „Gute Schule 2020“ ist, liegt nach Auffassung der GEW Mönchengladbach auf der Hand.

Im Sinne der Zukunft aller Kinder und Jugendlichen in der Stadt Mönchengladbach ist es zwingend notwendig, alle zur Verfügung stehenden Ressourcen in den Bereich der Schulen einzusetzen. Nicht alle wichtigen Maßnahmen lassen sich  über  das Programm „Gute Schule 2020“ finanzieren. Daher muss es für die Verantwortlichen der Stadt Mönchengladbach das Gebot der Stunde sein, die frei werdenden Mittel zweckgebunden in Schule zu investieren.

Die GEW Mönchengladbach regt an, alle Bedarfe der Gladbacher Schulen zu ermitteln und  die frei werdenden Mittel in jedem Falle den Schulen zu Gute kommen zu lassen.

Da die Schulen am besten wissen, wo noch Handlungsbedarf besteht, fordert die GEW Mönchengladbach die Schulleitungen, Lehrerräte und Schülervertretungen auf Bedarfslisten zu erstellen.

Diese Bedarfslisten wird die GEW Mönchengladbach zu Beginn des neuen Jahres an den Oberbürgermeister und die Parteien in Mönchengladbach weiterleiten.

Bitte senden Sie Ihre Bedarfslisten mit der Angabe Ihrer Schule bis zum Beginn der Weihnachtsferien per Mail an kontakt@gew-mg.de.

In der Hoffnung, dass die Politik die Schulen stärkt und das frei werdende Geld in diesem Sinne nutzt, wünschen wir allen Kolleginnen und Kollegen eine gute Advents- und Weihnachtszeit.

 

Für die GEW Mönchengladbach

Ruth Reinartz

Vorsitzende GEW Mönchengladbach

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