Der Oberbürgermeister gibt bekannt: „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“

Eintragungsstellen und Auslegungszeiten für die Eintragung in die Eintragungslisten:

In die Eintragungsliste kann sich nur eintragen, wer im Wählerverzeichnis aufgenommen ist.
Amtlich ausgelegt werden Eintragungslisten, wenn diese der Stadt Mönchengladbach innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist (bis zum 1. Februar 2017) durch die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens zur Verfügung gestellt
werden.
In der Zeit vom 2. Februar 2017 bis einschließlich 7. Juni 2017, besteht beim Fachbereich Bürgerservice für eintragungsberechtigte Personen die Möglichkeit, ihre Unterstützung des o. g. Volksbegehrens durch Eintragung in die
amtlich ausgelegten Eintragungslisten zu erklären. Eintragungsberechtigte können ihr Eintragungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Zur Prüfung der Eintragungsberechtigung haben sichPersonen durch einen amtlichen

Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass) auszuweisen.
Die Stadt Mönchengladbach wird folgende Eintragungsstellen einrichten:
Meldestelle Vitus-Center, Erdgeschoss, Goebenstraße 4–8,41061 Mönchengladbach
Meldestelle Rathaus Rheydt, Eingang F, Zimmer 146, AmNeumarkt, 41236 Mönchengladbach
Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 7:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr
Bitte beachten Sie die Ausnahmen gemäß Informationen im beiliegenden Amtsblatt.
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