Privatklagen in Karlsruhe (BverfG) vor dem Aus?

Die Linke meint: Bürger sollen weiter entmündigt werden

Wenn es zu viele Missstände und Klagen gibt, sollte man meinen, dass man die Ursachen solcher Klagen beseitigt und nicht die Möglichkeit der Klage selber.
CDU/CSU, FDP, GRÜNE und SPD sehen das allerdings anders und möchten daher den dafür zuständigen Artikel 93 im Grundgesetz ändern und haben diesbezüglich bereits einen Antrag im Deutschen Bundestag im März 2012 eingereicht. Der wurde zwar kurzfristig nochmal verschoben, wegen Beratungsbedarf, aber zurückgezogen wurde er nicht.

Die obskure Begründung:
Zu viele Bürger wenden sich mittlerweile an das BverfG.
Transparenz scheint hier nicht gewollt zu sein und die politischen Vertreter, außer denen der Partei DIE LINKE, sehen anscheinend den Bürgerwillen zur Überprüfung der politischen Entscheidungen als eine Unverschämtheit an.
Nicht zurückweisen kann man deswegen den Gedanken, dass die restriktive Politik hier einem Klagesturm von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich des ESM-Rettungsschirms vorbeugen soll.
Der Souverän soll sich mit Klagen gegen die Umverteilung von Steuergeldern an Banken, nichts anderes ist der ESM-Rettungsschirm, gefälligst raushalten.

„Das ist ein Skandal sondergleichen“, empört sich Mario Bocks, Mitglied der Linksfraktion im Rat der Stadt Mönchengladbach.
„Erst wird der Bürger gnadenlos abgezockt, dann soll er sich dagegen, auch wenn die Chancen gering sind, nicht mehr wehren dürfen. Man hat doch in den letzten Monaten gesehen, dass das BverfG reihenweise Entscheidungen und Gesetze der herrschenden Politik für verfassungswidrig erklärt und einkassiert hat. Und dieser Klageweg, den nicht nur Parteien und Politiker in Anspruch nehmen können, sondern auch der Bürger, soll nun einseitig zu Ungunsten von BürgerInnen erschwert bzw. abgeschafft werden. Damit sollen weitere demokratische Errungenschaften einfach eliminiert werden und die einzigen, die sich dagegen wehren, sind wie immer die LINKEN, aber die werden ja vom Verfassungsschutz überwacht, weil sie die Verfassung verteidigen, wie man hier gut sehen kann. Die antragstellenden Parteien, also alle Fraktionen im Bundestag außer uns, sollten sich schämen.“

Der Artikel 93 des Grundgesetzes umfasst das Recht der Abgeordneten, Verfassungsorgane und jedes Staatsbürgers gegen eine Verletzung des Grundgesetzes Klage beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

Enttäuscht zeigte sich auch das Vorstandsmitglied der LINKEN in Mönchengladbach, Torben Schultz: „Wenn man sieht, wie die sozialen und demokratischen Errungenschaften in diesem System nach und nach abgebaut werden, dann muss man sich schon fragen, was eigentlich das Ziel dieser demokratiefeindlichen Politik aller Parteien ist? Nazi-Demos werden mit Gewalt durchgesetzt, Demonstrationen gegen Banken und Kapitalismus werden verboten und Gesetze und Entscheidungen wider das Grundgesetz sollen durch Bürger nicht mehr zur Anklage gebracht werden. Die sogenannte Mitte ist mittlerweile weit nach rechts gerückt und die Entsolidarisierung der Gesellschaft und die soziale Kälte scheinen gewollt. Nur, wie lange geht das noch gut?“

DIE LINKE. fordert die anderen Parteien unverzüglich auf, ihren Beratungsbedarf einzustellen und den Antrag umgehend aus dem Deutschen Bundestag zurückzuziehen.
[PM]

0 - 0

Thank You For Your Vote!

Sorry You have Already Voted!