20.000 Euro Corona-Soforthilfe für Freiwilligenagenturen, Initiativen und Vereine

Die Stadt Mönchengladbach erhält insgesamt 20.000 Euro für das laufende Jahr vom Land NRW für Vereine und Initiativen, die ehrenamtliche Coronahilfen organisieren. Diese sollen mit jeweils 500 Euro gefördert werden.

Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen, gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in Corona-Zeiten Hilfsangebote organisieren und koordinieren, können den Zuschuss bei der Stadt Mönchengladbach beantragen.

Das Online-Formular befindet sich unter: https://stadt.mg/ehrenamt-corona. Fragen zum Förderprogramm beantwortet die Verwaltung unter der E-Mail Adresse ehrenamt@moenchengladbach.de sowie telefonisch unter 02161-25 2517 (Sabine Kolsdorf).

Hintergrund:
Das Land NRW hat Anfang Juli zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten in der Corona-Krise mehr als eine Million Euro bereitgestellt. Gefördert werden können beispielsweise die Unterstützung beim Einkaufen, beim Ausführen des Hundes oder beim Einlösen von Rezepten, die Vernetzung von Initiativen in allen Stadtteilen, die Produktion von Hilfeleitfäden und Erklär-Videos. Förderfähige Aufwände sind zum Beispiel: 

Material für das Nähen von Behelfsmasken (u. a. Anschaffung oder Anmietung von Nähmaschinen, Stoff, Nähgarn, Befestigungsbänder, etc.) Anschaffung/Kauf von Schutzbekleidung (Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel) Einrichtung von Videokonferenzen (Lizenzgebühren), Website-Gestaltung, Hosting derselben, Erstattung von Fahrtkosten bei Nutzung von PKWs und Lieferwagen oder des ÖPNVs unter der Beachtung des Landesreisekostengesetzes, Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen zum Infektionsschutz, IT-Schulungen zum Umgang mit Videokonferenzsystemen.
Laufende Betriebs- und Personalkosten können nicht finanziert werden. Zusätzliche Personalkosten, etwa für eine Honorarkraft, die eigens wegen Corona eingestellt wurde, sind hingegen förderfähig.
Ebenso wie Miete, Wasser und Strom für zusätzlich angemietete Räume.

Die Mittel dürfen für entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie rückwirkend ab dem 24. März 2020, dem Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses zum NRW-Rettungsschirm, genutzt werden.

Sollten weitere Stellen die Übernahme der Kosten zugesagt haben, ist eine Finanzierung über diesen Fördertopf ausgeschlossen. Eine Auszahlung an natürliche Personen ist ebenfalls nicht möglich.

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