Vom Land angekündigte Lockerungen gelten noch nicht für Mönchengladbach

Das Land NRW hat angekündigt, mit der nächsten Coronaschutzverordnung, die am Samstag, 15. Mai in Kraft tritt, in einem Stufenplan weitere Öffnungsschritte und Lockerungen der Corona-Einschränkungen zu ermöglichen. Diese sind allerdings an die Inzidenzwerte in den Kommunen gebunden.

Für zahlreiche Städte wie Mönchengladbach, deren 7-Tage-Inzidenz aktuell über 100 liegt, gilt auch weiterhin die Bundesnotbremse. Und dies mit allen derzeit geltenden Einschränkungen – von der Schließung der Gastronomie über nächtliche Ausgangssperren bis zur Testpflicht für zahlreiche Geschäfte und Dienstleister.
Darauf weist die Stadtverwaltung hin.
Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil (das heißt an fünf aufeinander folgenden Werktagen) unter 100 liegt, können nach zwei weiteren Tagen die angekündigten Lockerungen greifen. „Die vom Land bei sinkenden Infektionszahlen angekündigten Erleichterungen begrüße ich ausdrücklich. Sie werden uns hoffentlich schon bald ein gutes Stück Normalität in alle Lebensbereiche zurückbringen. Aber gerade deshalb ist es jetzt wichtig, nicht zu früh unvorsichtig zu werden. Wir dürfen nicht kurz vor dem Ziel den greifbaren Erfolg gefährden. Das sind wir uns, den Familien, den Vereinen, den Kultureinrichtungen und den vielen Selbständigen, die unter den Einschränkungen leiden, schuldig“, betont Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

Der vom Land NRW angekündigte Stufenplan ist auf der Webseite des Landes-Gesundheitsministers einsehbar: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/sinkende-infektionszahlen-und-steigendes-impftempo-landesregierung-reduziert

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