Autor: Redaktion

  • Land NRW plant ein neues Denkmalschutzgesetz

    Land NRW plant ein neues Denkmalschutzgesetz

    Wer schützt künftig die Denkmäler?

    Das Stadttor aus dem Mittelalter, die Burg auf der Anhöhe, die ehemalige Papierfabrik, die nun als Wohnhaus dient, die archäologischen Funde aus der Frankenzeit, das Reiterstandbild oder die Bilderstöcke am Wegesrand – viele große und kleine Denkmäler geben den 396 Städten und Dörfern in Nordrhein-Westfalen ihr unverwechselbares Gesicht. Etliche Menschen verbinden damit ein Heimatgefühl und Lebensqualität. Wird sich das bald verändern oder sogar verschwinden? Diese Sorge hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit seinen zuständigen Fachämtern in der Bodendenkmalpflege (LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland) und Denkmalpflege (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland). Grund ist ein Gesetzentwurf, den das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vorgelegt hat und der gravierende Veränderungen im bestehenden Denkmalschutzgesetz vorsieht.

    Der LVR kritisiert unter anderem die geplante Schwächung der zuständigen LVR-Ämter. So ist vorgesehen, dass das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) künftig nicht mehr beantragen kann, ein Denkmal in der Denkmalliste unter Schutz zu stellen. „An diesem Beispiel wird deutlich, dass sich das grundsätzliche Verständnis von einem Denkmal wandelt: Von einem Objekt, was es zu schützen gilt hin zu einem Objekt, dessen Wert sich vor allem an seiner Nützlichkeit bemisst“, fasst Milena Karabaic, LVR-Dezernentin Kultur und Landschaftliche Kulturpflege zusammen. „Derzeit stellen wir als Fachamt mit unseren Denkmalwertgutachten über 90 Prozent der Anträge auf Unterschutzstellung“, weiß Dr. Andrea Pufke, Leiterin des LVR-ADR. „Dahinter steckt ein hohes Maß an Expertise, um die Denkmäler vor Ort zu entdecken, zu untersuchen und zu erfassen. Dieses Fachwissen können – insbesondere die kleineren Kommunen – gar nicht vorhalten“, so Pufke. Wer also wird künftig solche Anträge stellen?

    Bislang war eine gute fachliche Arbeit vor Ort möglich, da es die Unterstützung vom LVR-ADR gab, welches an allen Entscheidungen im Denkmalschutz intensiv mit seinen Fachleuten mitwirkt. Und in den meisten Fällen herrscht Einigkeit zwischen dem LVR-Fachamt und den Städten und Gemeinden über die Objekte – sei es, wenn sie in die Denkmalliste aufgenommen werden sollen oder wenn es um Veränderungen am Denkmal geht. Diese Mitwirkung findet aktuell in Form der sogenannten „Benehmensherstellung“ zwischen den beiden Parteien statt. Diese geschieht durch eine intensive Diskussion aller Beteiligten über die aktuellen Nutzungswünsche im Sinne der besten Lösung für das Denkmal. Das soll künftig auf ein bloßes Anhörungsrecht für das LVR-ADR heruntergestuft werden. „Das entspricht beinahe einer Kenntnisnahme am Ende des Entscheidungsprozesses, die für das weitere Verfahren im Grunde kaum Relevanz hat, denn die Unteren Denkmalbehörden vor Ort sollen im Wesentlichen ohne unser Fachamt entscheiden“, stellt Pufke fest. Sie fragt sich, warum eine geplante Neufassung eines Gesetzes zum Schutz der Denkmäler genau das Amt mit der größten denkmalpflegerischen Kompetenz so radikal beschneidet.

    Auch das Amt für Bodendenkmalpflege hat Sorge, dass durch geplante Veränderungen in den Zuständigkeiten, Fundstellen künftig stärker gefährdet sind. „Es droht, dass die Frage des Erhalts eines Bodendenkmals nicht mehr gestellt, sondern direkt die Ausgrabung genehmigt wird. Diese hat, auch wenn sie noch so gut durchgeführt und dokumentiert wird, immer die Zerstörung des Bodendenkmals zur Folge“, meint Dr. Erich Claßen, Leiter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege.

    Auffällig und weiterer Kritikpunkt ist die Ungleichbehandlung der Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern. So genießen die Denkmäler der Kirchen und Religionsgemeinschaften ein Sonderrecht und werden bevorzugt behandelt. „Ist das verfassungskonform?“, fragt sich Milena Karabaic, die hier einen Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Kirche und Staat sieht. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass zuständigen Behörden der Zutritt zu den Gebäuden verwehrt werden kann. In dem Entwurf wird dazu erläutert, dass damit die Achtung des Staates vor der Kirche zum Ausdruck gebracht werden soll. „Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass das Betreten eines sakralen Gebäudes aus Gründen des Denkmalschutzes eine Missachtung ausdrückt“, so Andrea Pufke. Insgesamt ist offensichtlich, dass den Kirchen durchgängig eine maximale Eigenständigkeit zugesprochen werden soll. Diese gipfelt darin, dass die Kirchen in strittigen Fällen sogar selbst die Ministerin um Entscheidung anrufen können – ein Recht, das bisher nur den Landschaftsverbänden zusteht. Und sie dürfen an dieser Entscheidung sogar in einem Sakralausschuss mitwirken, die Fachämter werden dagegen nur bei Bedarf hinzugezogen.

    Andere in der Denkmalpflege aktive Vereine und Institutionen haben ebenfalls ihre Gedanken zu dem Gesetzentwurf geäußert und fällen teilweise ein vernichtendes Urteil. So schreibt der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V. in seiner Stellungnahme: „Die Neufassung des DSchG sollte in dieser Form nicht dem Landtag zur Beratung vorgelegt werden. Sie ist in der Darstellung des Problems und den abgeleiteten Lösungen mangelhaft. Insgesamt werden Denkmäler abgewertet, die fachliche Dimension wird geschwächt, vorgeschlagene Verfahrensänderungen laufen modernen Grundsätzen der guten Regierungsführung entgegen, sie entwickelt keine neuen Ansätze und fällt hinter globale und europäische Standards zurück bzw. berücksichtigt nicht den aktuellen Stand von Denkmalpflege und -schutz in Europa. Dem Kultur-, Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen droht im Bereich Denkmalschutz, -pflege, und -forschung Relevanzverlust.“

    Mit der mehrstimmigen Kritik an dem Gesetzentwurf gehen viele Fragen einher: Warum wird ein bewährtes, eingespieltes und gut funktionierendes System ohne erkennbaren Grund aufgegeben? Wem dient es? Vor allem in Fachkreisen wird – mit Blick auf den Aufgabenzuschnitt der zuständigen Ministerin – eine mögliche Einflussnahme starker Lobbyisten, zum Beispiel aus der Bauwirtschaft oder den Kirchen, vermutet. Zumindest solange, bis es belastbare und nachvollziehbare Antworten aus Düsseldorf gibt.

    „Der Gesetzentwurf lässt eine durchdachte Strategie vermissen, die auch dem Praxis-Test im Denkmalpflege-Alltag Stand hält. Viele Fragen sind abschließend nicht geklärt und bedürfen dringend einer Bearbeitung“, meint Milena Karabaic.

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  • Hubertus Heil digital zu Gast in Mönchengladbach zu arbeitsmarktpolitischem Austausch

    Hubertus Heil digital zu Gast in Mönchengladbach zu arbeitsmarktpolitischem Austausch

    Ob Homeoffice, Testpflicht oder Kurzarbeit – Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Wie diese Herausforderungen gemeistert werden können, war das Thema der Online-Veranstaltung der Mönchengladbacher SPD. Als Hauptredner war der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil der Einladung der SPD-Vorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Gülistan Yüksel gefolgt. „Mit zahlreichen Maßnahmen hast Du in der Regierung mitgeholfen, das Schlimmste zu verhindern. So haben wir insbesondere mit dem Kurzarbeitergeld sichergestellt, dass viele Menschen ihren Arbeitsplatz und viele Firmen ihre Fachkräfte behalten können.“, begrüßte Yüksel den Minister.

    Nach einemkurzen Eingangsstatement antwortet Minister Heil auf die zahlreichen Fragen der knapp 60 Mitglieder und Gewerkschaftsvertreter. Neben Fragen zur Homeoffice-Pflicht ging es auch um die Ausbildungschancen junger Menschen in der aktuellen Pandemie. „Gerade weil junge Menschen momentan häufig nicht die sonst üblichen Möglichkeiten der Berufsorientierung, wie beispielsweise Praktika, haben, ist es wichtig, dass wir durch gute Ausbildungsmöglichkeiten nach der Krise nicht in einen Fachkräftemangel geraten.“, so Heil.

    Besonders zufrieden zeigten sich sowohl Yüksel als auch der Minister mit dem Instrument der Kurzarbeit, für das Deutschland weltweit Anerkennung erhalte. „Wir befinden uns in der größten Wirtschaftskrise der letzten Jahrzehnte und kämpfen um jeden Arbeitsplatz. Die Kurzarbeit funktioniert dabei auch deshalb so schnell und zuverlässig, weil die Bundesagentur für Arbeit in der Fläche ansprechbar ist und die Mitarbeitenden gute Arbeit leisten.“, betonte Heil.

    Neben den bereits beschlossenen Krisenmaßnahmen verwies Yüksel auf das SPD-Zukunftsprogramm„Unser Ziel ist Vollbeschäftigung mit gerechten Löhnen. Tarifverträge müssen dafür einfacher allgemein verbindlich gemacht werden können. Außerdem wollen wir den gesetzlichen Mindestlohn auf mindestens zwölf Euro erhöhen.“

    Der Minister selbst schloss die Veranstaltung mit einem Versprechen: „Ich habe enge Beziehungen in der Vitusstadt und freue mich bald auch wieder persönlich unter schöneren Voraussetzungen nach Mönchengladbach kommen zu können!“

    Das Video des digitalen Austausches finden Sie auf der Facebookseite der SPD Mönchengladbach.

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  • Ein Basisfahrzeug für Bewässerung, Mülltransport, Winterdienst

    Ein Basisfahrzeug für Bewässerung, Mülltransport, Winterdienst

    Oft stehen in einem Fuhrpark über längere Zeit Fahrzeuge, ohne im Einsatz zu sein, da etwa das Schneeräumen oder das Streuen einer Straße nicht ganzjährig erforderlich ist.

    Die GEM hat dies schon vor Jahren erkannt und nutzt hierfür die Basisfahrzeuge für den Transport des Mönchengladbacher Restmülls vom Betriebshof zur Müllverbrennungsanlage in Krefeld: Nach dem Winterdienst wird der Streuaufsatz entfernt, und der Auflieger kann angekuppelt werden.
    Jetzt haben mags und GEM diese Idee weiterentwickelt. Dabei setzt man einen Container mit 6600 Liter Wasser auf das Fahrzeug und montiert einen Gießarm. So ist die Zugmaschine in ein Bewässerungsfahrzeug umgewandelt, das Straßenbäume tränkt.
    „Die Möglichkeit, unsere Trägerfahrzeuge multifunktionell und damit kostengünstig umrüsten zu können, haben wir im Rahmen eines Forschungsprojekts entwickelt“, sagt Gabriele Teufel, Vorsitzende der Geschäftsführung GEM. Denn vergleichbare Lösungen existierten auf dem Markt nicht.
    Oberbürgermeister Felix Heinrichs, Verwaltungsratsvorsitzender der mags, schaute sich vor Ort diesen effizienten Einsatz der 3-in-1-Lösung an. Insbesondere auch die Kürze, in der die Fahrzeuge umgerüstet werden können, beeindruckte ihn: Dank neuester Technik werden innerhalb von 30 Minuten das Räumschild und der Winterdienst-Streuer auf den Sattelzug montiert sowie der Winterdienst-Container mit Salz und 1700 Liter Sole befüllt. Ebenfalls in nur einer halben Stunde wird aus dem Sattelzug ein Bewässerungsfahrzeug.

    Von seinem Fahrerhaus aus steuert der geschulte GEM-Mitarbeiter per Joystick den 5,5 Meter langen Gießarm. Von April bis Oktober kann man die Fahrzeuge im Einsatz für die Straßenbäume sehen. Die zu gießende Wassermenge von 100 Liter pro Baum kann dabei automatisch eingestellt werden. Ein 25 Meter langer Schlauch ist auch mit an Bord. Er dient zum Wässern von Kübeln und zum Befüllen der Gießsäcke an Jungbäumen.
    Felix Heinrichs ist von dem Konzept angetan: „Bewässerung wird wichtiger, wie uns die Hitzesommer zeigen. Ich finde es super, dass mags und GEM so innovativ unterwegs sind. Mit gezieltem Technikeinsatz kommt Wasser bei den Bäumen an.“
    Im nächsten Schritt will mags beim Wässern Sensortechnik zum Einsatz bringen.

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  • Innovatives ReFrame-Fenstersystem für die Kita

    Innovatives ReFrame-Fenstersystem für die Kita

    Für den Neubau einer inklusiven Kindertagesstätte an der Urftstraße setzt die städtische Wohnbau erstmals innovative ReFrame-Fenster ein. Diese Fenster sind deutschlandweit die ersten Produkte, die vollständig aus recyceltem Kunststoff bestehen und gleichzeitig über eine edle, UV-beständige Oberfläche verfügen sowie hochwertige technische Eigenschaften und einen hohen Wärmedämmwert aufweisen. Sie stehen für einen geschlossenen Material-Kreislauf und damit für eine lückenlose Schonung natürlicher Ressourcen.

    „Wir möchten gerne mehr nachhaltige Baustoffe in unseren Projekten einsetzen. Dieses neue Fenster hat ein großes Potenzial und wir sehen durch die veredelte Oberfläche zukünftig Vorteile bei Instandsetzungsarbeiten und der Beseitigung von möglichen Oberflächenschäden“, so der technische Wohnbau-Vorstand Frank Meier.
    Christian Heinen, Vorstandsvorsitzender der WohnBau, ergänzt: „Insbesondere beim öffentlich geförderten Wohnungsbau bewegen wir uns immer im Spannungsfeld steigender Baukosten. Sollte sich dieses Fenstersystem am Markt durchsetzen, werden Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sinnvoll zusammengeführt.“

    Für das Pilotprojekt werden 57 ReFrame-Fenster und Türen gefertigt und derzeit auch in der Kindertagesstätte montiert. ReFrame-Fenster haben eine theoretische Lebensdauer von rund 50 Jahren und können mehrfach recycelt werden. Das innovative Fenstersystem wurde von der profine Gruppe entwickelt. Noch in diesem Frühjahr wird ein weiteres Neubauprojekt der WohnBau mit ReFrame-Elementen ausgestattet, ein kombiniertes Mehrfamilienhaus mit 14 öffentlich geförderten Wohnungen und einer Kindertagesstätte im Erdgeschoss am Iltisweg.

    Die Kindertagesstätte an der Urftstraße wurde vom Gladbacher Architekturbüro B15 Architekten entworfen und bietet auf einer Nutzfläche von rund 1.300 Quadratmetern fünf Kita-Gruppen und einer zusätzlich angeschlossenen Frühförderung Platz. Das Gesamtinvestment der Wohnbau beträgt rund 3,8 Millionen Euro.

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  • Impfzentrum: Jahrgänge 1946 und 1947 können ab Montag, 19. April Termine buchen

    Impfzentrum: Jahrgänge 1946 und 1947 können ab Montag, 19. April Termine buchen

    Die Terminvergabe für die ersten Jahrgänge der Personengruppe zwischen 70 und 80 Jahren schreitet zügig voran.

    Alle Bürgerinnen und Bürger, die zwischen dem 1. Januar 1946 und dem 31. Dezember 1947 geboren wurden sowie deren Lebenspartner*innen gleich welchen Alters können bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ab Montag, 19. April, Impftermine buchen. Dies hat das Land NRW der Stadtverwaltung gestern Abend mitgeteilt.

    Die rund 4.433 Mönchengladbacher*innen, die dies betrifft, erhalten in den nächsten Tagen dazu auch ein Informationsschreiben von Oberbürgermeister Felix Heinrichs und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Ich freue mich, dass so kurz nach den Jahrgängen 1944 und 1945 auch die nächsten beiden Altersgruppen ein Impfangebot erhalten. Unser Impfzentrum ist personell und organisatorisch gut auf diese Aufgabe vorbereitet. Ich hoffe, dass wir so kurzfristig auch den dafür benötigen Impfstoff vom Land erhalten“, sagt Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Impftermine für das Impfzentrum Mönchengladbach (Am Nordpark 260) können auf der Seite www.116117.de oder unter der Rufnummer (0800) 116 117 01 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vereinbart werden. Sobald der nächste Altersjahrgang für die Impfung freigegeben ist, wird die Stadt Mönchengladbach entsprechend informieren.

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  • Offener Brief der FDP-Fraktionsvorsitzenden Nicole Finger zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

    Offener Brief der FDP-Fraktionsvorsitzenden Nicole Finger zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

    Liebe Gülistan, lieber Günter,

    morgen beratet Ihr als Mitglieder der Mehrheitsfraktionen des Deutschen Bundestags über die sogenannte bundesweite Notbremse, eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes.

    Es steht für mich außer Frage, dass den nach wie vor steigenden Zahlen entgegengearbeitet werden muss, aber ich bin erschüttert darüber, wie undifferenziert im vorliegenden Entwurf mit der Situation umgegangen wird.

    Wir wissen offenbar auch nach einem Jahr immer noch zu wenig über dieses Virus. Was wir aber doch wissen ist, dass die Gefahr sich im Freien anzustecken im Gegensatz zu geschlossenen Innenräumen ausgesprochen gering ist.

    Dieser Tatsache müssen die Maßnahmen endlich Rechnung tragen und ich fordere Euch auf, Euch dafür stark zu machen!

    Für das Verbot von Außengastronomie und das Verbot von Sport in Gruppen an der frischen Luft (mit Hygienekonzepten!) gibt es keine guten Argumente. Für ein Minimum an Infektionsschutz setzt man die Lebensqualität der Menschen, besonders die von Kinder und Jugendlichen, damit maximal herab!

    Als Mutter von zwei Kindern sehe ich täglich, wie die Kinder und ihre Freunde unter der Beschränkung des Sports leiden. Und wir leben hier in einem Haus mit Garten in einer privilegierten Situation – wie leiden erst Kinder in prekären Lebenssituation? Depressionen und Adipositas bei Kindern nehmen dramatisch zu. Beides sind Erkrankungen, die die Kinder ein Leben lang begleiten können. Bitte, bitte lasst nicht zu, dass sich diese Situation ohne Not immer weiter verschärft, nur um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, dass Ihr zum „Team Vorsicht“ gehört!

    Das größte Problem an den Coronaschutzmaßnahmen  ist meines Erachtens, dass viele Menschen diesen Maßnahmen nicht mehr folgen, weil sie die Wirksamkeit der Maßnahmen infrage stellen – und dies nicht irrational, sondern basierend auf wissenschaftlichen Aussagen.

    Mit einer differenzierteren Herangehensweise ließe sich die Motivation der Menschen dazu wieder herstellen. Ein Abendessen im Biergarten mit Hygienekonzept birgt ein sehr geringes Infektionsrisiko. Das Risiko, dass die gleichen Menschen ohne dieses Angebot mit Essen vom Lieferservice im eigenen Wohnzimmer zusammenkommen und die daraus resultierende Infektionsgefahr sind deutlich höher. Wir brauchen keine Ausgangssperre als unverhältnismäßiges Gegenmittel, wir müssen den Menschen Alternativen eröffnen, um ein Durchhalten des Infektionsschutzes für den Einzelnen überhaupt zu ermöglichen!

    Liebe Gülistan, lieber Günter, ich habe keinen Zweifel daran, dass die geplanten Coronaschutzmaßnahmen ausschließlich das Ziel verfolgen, die Gesundheit und das Leben der Menschen in Deutschland zu schützen. Ich habe aber Zweifel daran, dass das Prinzip „viel hilft viel“ uns hier zum Ziel führt. Die Aerosol-Forscher haben in dieser Woche erst deutlich vorgetragen, wie gering die Infektionsgefahr im Freien ist.

    Bitte tragt dem Rechnung!

    Liebe Grüße
    Nicole

    Nicole Finger
    Vorsitzende der FDP-Fraktion im Rat der Stadt MG

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  • Stellv. Bezirksvorsteherin Ost: Imke Schubert stellt sich zur Wahl

    Stellv. Bezirksvorsteherin Ost: Imke Schubert stellt sich zur Wahl

    Nachdem Mona Aranea, die bisherige stellvertretende Bezirksvorsteherin im Osten der Stadt, zu Beginn dieser Woche ihr Amt zur Verfügung gestellt hatte, wird sich Imke Schubert von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für diese vakant gewordene Position zur Wahl stellen.
    Die 53-jährige Lehrerin aus Giesenkirchen, die zugleich auch neue Sprecherin der Grünen in der BV Ost ist, sieht ihre politischen Schwerpunkte im Umweltschutz und der nachhaltigen Entwicklung und leitet seit längerem die Stadtteilgruppe Ost der Grünen.

    „Ich freue mich im Falle meiner Wahl auf eine gedeihliche Zusammenarbeit mit den politischen Vertretern hier im Osten und hoffe, dass wir als Ampel-Kooperation unsere guten politischen Ansätze weiter intensiv verfolgen und umsetzen können, ganz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger hier vor Ort“, so Imke Schubert.

    Die Bezirksvertretung Ost tagt coronabedingt am Dienstag, 20. April um 17 Uhr im Ratssaal des Rathauses Rheydt.

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  • Deutsche Umwelthilfe wirft Verkehrsminister Scheuer rechtswidrige Duldung von Millionen Betrugsdieseln vor mit bis zu 18-facher Überschreitung des Stickoxid-Grenzwerts

    Deutsche Umwelthilfe wirft Verkehrsminister Scheuer rechtswidrige Duldung von Millionen Betrugsdieseln vor mit bis zu 18-facher Überschreitung des Stickoxid-Grenzwerts

    Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament, erklärt:

    “Die EU-Kommission muss endlich rechtliche Schritte gegen die Bundesregierung einleiten, um den Einsatz von Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen zu stoppen. Fast seit fünf Jahren läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Verkehrsminister Scheuer bewegt sich trotz erdrückender Beweislast nicht von der Stelle. Scheuer hält seine schützende Hand über den Betrug an deutschen Verbrauchern und der Gefährdung der Gesundheit. Die EU-Kommission muss endlich Sanktionen gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof beantragen. Es steht sowohl die Gesundheit der Menschen als auch ihr Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit in Europa auf dem Spiel. Auch mächtige Automobilkonzerne unter dem Schutz eines tatenlosen deutschen Verkehrsministers müssen sich an europäisches Recht halten. 

    Verkehrsminister Scheuer und das Kraftfahrt-Bundesamt dürfen nicht länger der verlängerte Arm der Autoindustrie sein. Alle illegalen Fahrzeuge müssen jetzt von der Straße und die Hersteller müssen die Kosten für die Beseitigung der Abschaltvorrichtungen übernehmen. Nur so können wir für saubere Luft in unseren Städten sorgen und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat gewährleisten. Das Europäische Parlament hat sich klar positioniert für saubere Luft in Europa, für schnellere Vertragsverletzungsverfahren und für ein Ende der Hintertürchen und Betrügereien bei der Zulassung von Fahrzeugen. Jetzt ist es an der EU-Kommission dafür zu sorgen, dass europäisches Recht von der deutschen Bundesregierung umgesetzt wird.” 

    Zu den Messungen des EKI bei Plug-In-Hybriden: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-belegt-besondere-klimaschaedlichkeit-von-plug-in-hybriden-bundesregierung-muss/

    Link zu Umwelthilfe: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-wirft-verkehrsminister-scheuer-rechtswidrige-duldung-von-millionen-betrugsdiese/

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  • OB Felix Heinrichs bietet nächste Telefonsprechstunde an

    OB Felix Heinrichs bietet nächste Telefonsprechstunde an

    Am Donnerstag, 29. April, bietet Oberbürgermeister Felix Heinrichs von 16 bis 18 Uhr seine nächste monatliche Telefonsprechstunde „Im Dialog mit dem Oberbürgermeister“ an.

    In den Sprechstunden haben die Bürger*innen die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen und Anregungen direkt an den Oberbürgermeister zu wenden.
    Gesprächswünsche sind zur Vorbereitung der Sprechstunde und mit Benennung des konkreten Themas in einem im Internet unter www.stadt.mg/Tel-Sprechstunde hinterlegten Formular oder telefonisch unter 02161-25 4 25 12 oder 25 4 25 13 bis Freitag, 16. April an die Abteilung Bürgerdialog zu richten.
    Im Vorfeld der Telefonsprechstunde erfolgt eine Rückmeldung, ob das Thema aufgenommen werden kann. Oberbürgermeister Felix Heinrichs wird in der Bürgersprechstunde telefonisch Kontakt zum Gesprächspartner aufnehmen.

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  • Studie „Junco“ zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Jugendliche im dt.-nl. Grenzgebiet veröffentlicht

    Studie „Junco“ zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Jugendliche im dt.-nl. Grenzgebiet veröffentlicht

    Zusammenfassung

    Die Lern- und Bildungsakademie Mönchengladbach hat gemeinsam mit der Maastricht University, der Zürcher Hochschule für augewandte Wissenschaften (ZHAW) und dem Schweizer Institut für Gewaltfragen (SifG) ihre neueste Studie zu den Folgen der Corona-Krise auf Jugendliche und junge Erwachsene im deutsch-niederländischen Grenzgebiet veröffentlicht.

    Im deutschsprachigen Teil der Euregio Rhein-Maas-Nord wurde im Herbst 2020 im Rahmen des Projekts JUNCO (Jugendliche und die Coronazeit) eine Befragung unter mehr als 1.200 10- bis 25-Jährigen Schülerinnen verschiedener Schulformen durchgeführt.

    Einbezogen wurden Schulen im Kreis Kleve, Kreis Viersen, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg, Krefeld und Mönchengladbach.
    Die Befragung erlaubt einen wichtigen Einblick in die Situation der Jugendlichen im deutschsprachigen Teil des Grenzgebietes.
    Nachfolgend werden die wichtigsten Befunde der Studie vorgestellt. Die Maßnahmen, die zur Eindämmung des Virus politisch beschlossen wurden, werden nur von einer knappen Mehrheit der Jugendlichen als gut befunden – junge Menschen sind also durchaus kritisch bzgl. der politischen Entscheidungen eingestellt. Dies schlägt sich aber nicht unbedingt in ihrem Verhalten nieder, da sich die große Mehrheit der jungen Menschen an die Verhaltensvorschriften hält – 97,5 Prozent haben bspw. oft oder immer Masken getragen, wenn es gefordert war.

    Eine spezifische und besonders drastische Maßnahme war der Lockdown im Frühjahr 2020. Dieser stellt für die jungen Menschen noch immer eine Belastung dar, insofern sich für jeden zehnten Befragten Hinweise auf eine Anpassungsstörung ergeben (z.B. «Seit der Zeit kann ich nicht mehr richtig schlafen»).
    Die Langzeitfolgen der Pandemie- Maßnahmen für junge Menschen sollten daher unbedingt beachtet werden; ein erhöhter Therapiebedarf ist erwartbar, der mit niedrigschwelligen Angeboten zu adressieren ist. Die Auswirkungen der Pandemie auf die Jugendlichen zeigt sich auch dahingehend, dass der Zukunftsoptimismus schwindet: In der Befragung gaben nur 39,5 Prozent der Schülerinnen an, eher zuversichtlich in die eigene Zukunft zu blicken, in der Shell-Jugendstudie 2019, in der deutschlandweit eine vergleichbare Altersgruppe befragt wurde, waren es 58 Prozent.

    Weitere Befunde stützen diese Diagnose: Eine Mehrheit der Jugendlichen (58,6 Prozent) weist ein niedriges
    allgemeines Wohlbefinden auf, nur eine Minderheit der Jugendlichen äußert sich (sehr) zufrieden
    mit dem Leben insgesamt.
    Mit Blick auf die familiären Beziehungen belegt die Studie, dass die Pandemie das Zusammenleben in der Familie anscheinend weniger stark beeinflusst hat. Befürchtungen bzgl. eines Anstiegs äuslicher Gewalt lassen sich – zumindest in der deutschen Grenzregion – mit den Daten nicht pauschal bestätigen. Weder die physische Gewalt zwischen Eltern und Kindern noch die physische Gewalt zwischen Elternteilen hat zugenommen. Allerdings findet sich ein Anstieg der elterlichen Streitigkeiten.

    Aufgrund der Maßnahmen, die zur Eindämmung des Corona-Virus umgesetzt wurden, haben sich die Freizeitaktivitäten der jungen Menschen verändert.
    So wird bspw. weniger Freizeit gemeinsam mit Freundinnen unternommen; dies ist für junge Menschen einschneidend, weil die Gleichaltrigen in dieser Lebensphase von besonders hoher Bedeutung sind.
    Zudem hat sich die Zeit für das Sporttreiben deutlich reduziert; hieraus könnte zukünftig ein gesundheitliches Problem erwachsen, wenn sich junge Menschen weniger körperlich betätigen können.
    In Besonderem Maße gestiegen sind hingegen die Medienaktivitäten: Die Dauer, die mit sozialen Medien, Computerspielen oder Fernsehen zugebracht wird, hat sich im Vergleich zurzeit vor Corona um 100 Minuten erhöht. Insofern eine lange Medienkonsumdauer einen Risikofaktor für Internet- und Computerspielabhängigkeit darstellt, kann angenommen werden, dass entsprechende Störungsbilder im Jugendalter kurzfristig zunehmen werden.

    Hinsichtlich verschiedener Verhaltensweisen gibt die Studie zugleich Entwarnung: der Alkoholund Drogenkonsum hat sich durch die Pandemie nicht verstärkt, ebenso wenig das Cyberbullying oder andere aggressive Verhaltensweisen.

    Ein Schwerpunkt der Befragung wurde zuletzt daraufgelegt, die Einschätzungen der Schülerinnen bzgl. des Grenzgebiets abzufragen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine ausgeprägte Vernetzung zwischen dem deutschen und den niederländischen Teil der Grenzregion besteht, da etwa jeder achte befragte Jugendliche persönliche Beziehungen (in der Familie und/oder im Freundeskreis) zu Menschen im niederländischen Teil des Grenzgebietes unterhält. Die Pandemie hat aber auch hier zur Folge, dass grenzüberschreitende Kontakte zu Familienmitgliedern und Freund*innen
    reduziert werden.
    Zwei von fünf Befragten berichteten, dass es vor der Pandemie eine höhere Kontakthäufigkeit gab. Zudem kann anhand der Auswertungen geschätzt werden, dass 17,8 Prozent der Befragten Vorurteile gegenüber den Menschen aus dem niederländischen Teil des Grenzgebietes haben; dieser Anteil lag dabei vor der Pandemie niedriger, sodass davon auszugehen ist, dass die Pandemie und die zur Eingrenzung des Corona-Virus getroffenen Maßnahmen die
    länderübergreifenden Beziehungen zwischen den Menschen verschlechtert haben. Hier ist zu folgern, dass sobald dies wieder möglich ist, Anlässe des gegenseitigen Kennenlernens und Kontakts geschaffen werden sollten, um gegenseitige Vorurteile abzubauen.

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  • Die Ballett-Doku „What Dancers Do“ feiert internationale Premiere

    Die Ballett-Doku „What Dancers Do“ feiert internationale Premiere

    „What Dancers Do“ ist ein Dokumentarfilm über die Ballettcompagnie des Theaters Krefeld und Mönchengladbach unter Leitung von Robert North.
    Anhand der Endproben zum Ballettabend „Alles neu“ vermittelt der Film Einblicke in den Arbeitsalltag der Tänzerinnen und Tänzer, speziell unter Corona-Bedingungen, und begleitet sie vom Training bis zum Bühnenauftritt. Aus wechselnder Perspektive werden auch Backstage-Situationen eingefangen, die dem Theaterzuschauer normalerweise verborgen bleiben.
    Der international renommierte Choreograf Robert North, seit 2010 Ballettdirektor in Krefeld und Mönchengladbach, erzählt aus seinem Leben als Tänzer und richtet sein Augenmerk auf die Komplexität des künstlerischen Prozesses. Seine Gedanken zu verschiedenen Trainingsmethoden und zu den unterschiedlichen Choreografien des Ballettabends runden den Film ab.
    Robert North erhielt seine Tanzausbildung in London an der Royal Ballet School und am Contemporary Dance Theatre. Er tanzte u. a. in der Martha Graham Company in New York. 1981 wurde er Künstlerischer Leiter des Ballet Rambert, 1990 Ballettdirektor des Teatro Regio in Turin. Weitere Stationen als Künstlerischer Leiter waren das Gothenburg Ballet, Corpo di Ballo Dell‘Arena di Verona und das Scottish Ballet.
    Der internationale Durchbruch als Choreograf gelang Robert North 1974 mit Troy Game. Bis heute schuf er etwa 100 eigene Choreografien und hat mit über 95 Compagnien weltweit gearbeitet. Er gewann zahlreiche Preise, u.a. den Golden Prague Award für „For my Daughter“.

    Seit 2007 arbeitete Robert North als Chefchoreograf am Theater Krefeld und Mönchengladbach und wurde hier 2010 Ballettdirektor. Er hat sich einer kontinuierlichen Ensemblearbeit und der Nachwuchsförderung verschrieben und präsentierte viele große Ballettabende in Krefeld und Mönchengladbach, darunter „Romeo und Julia“, „Living in America“, „Fado“, „Boléro“, „Carmen“, „Carmina Burana“, „Petruschka“, „Offenbach“, „Verlorene Kinder“, „Pinocchio“, „Souvenirs aus West und Ost“ und „Farben der Welt“. Im Januar 2020 fand die Uraufführung seines Balletts „Beethoven!“ statt.
    Last not least ist Robert North auch pädagogisch tätig und hat u.a. am Conservatoire de Paris, Conservatoire de Lyon und 2007 bis 2010 an der Hochschule für Musik und Theater München unterrichtet.
    „What Dancers Do – A Day with the Ballet Company Theater Krefeld und Mönchengladbach“ feiert seine Premiere am Dienstag, 20. April 2021 um 16 Uhr auf dem YouTube-Kanal der internationalen Videoplattform OperaVision und ist auch über die Startseite der Theater-Website abrufbar.
    OperaVision kuratiert sorgsam Theateraufführungen aus ganz Europa und wird unterstützt durch das Creative Europe Programm der Europäischen Union. OperaVision verbindet 29 Partner aus 17 Ländern und lädt zu einer Reise ein, den Reichtum der Theaterwelt zu jeder Zeit und von überall aus zu entdecken.
    Der Film entstand in Zusammenarbeit mit der jungen Krefelder Filmfirma Bildmühle.
    Die etwa 20minütige Doku kann kostenlos gestreamt werden und ist bis 4. Juli 2021 verfügbar. Einen ersten Vorgeschmack gibt es auf Instagram und Facebook.

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  • Ab sofort kostenlose Bürgertests im Minto erhältlich

    Ab sofort kostenlose Bürgertests im Minto erhältlich

    Ab dem 9. April nahm ein neues Corona-Testzentrum seinen Betrieb auf.
    Dem Testzentrum liegt ein – zusammen mit dem Betreiber – sorgfältig ausgearbeitetes Schutz- und Hygienekonzept zugrunde, das für alle Beteiligten sichere und koordinierte Abläufe gewährleistet. Kapazitäten von bis zu 10.000 Tests pro Woche stehen den Bürgerinnen und Bürgern der Region dann an einem verkehrstechnisch und infrastrukturell sehr
    gut erreichbaren Ort zur Verfügung.
    Das Angebot umfasst den kostenlosen Antigen-Test (auch als kostenloser Bürgertest bekannt) und zudem einen jederzeit buchbaren kostenpflichtigen Antigen-Test. Somit hat jeder Bürger die Chance, sich schnell und kostenlos testen oder den Test auf eigene Kosten durchführen zu lassen.

    Der Test erfolgt per Rachen- und Nasenabstrich und ermöglicht nach nur 15 Minuten Entwicklungszeit Gewissheit über den eigenen Gesundheitszustand im Hinblick auf eine mögliche Corona-Infektion. Das digitale Ergebnis gibt darüber hinaus Auskunft über Testort und -zeitpunkt.
    Betrieben wird das Testzentrum Im Minto von ‚Mein Corona Schnelltest‘ von der MCS Health Services GmbH und fachlich extra dafür geschultem Personal.
    Der Zugang zum neuen Testzentrum ist gekennzeichnet und erfolgt über den Eingang 2 an der Steinmetzstraße.
    Das Testzentrum ist montags bis samstags in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.

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  • Stadt wird bundesweit Vorreiter und führt flächendeckend Lolli-Tests in Kitas ein

    Stadt wird bundesweit Vorreiter und führt flächendeckend Lolli-Tests in Kitas ein

    30 Sekunden lutschen und dann ab ins Labor. Die Stadt Mönchengladbach erprobt ab 12. April ein anerkanntes Testkonzept mit so genannten Lolli-Selbsttests zunächst für die 38 städtischen Kitas, das ab dem 21. April flächendeckend auf alle 163 Einrichtungen im Stadtgebiet ausgeweitet wird.

    Somit nimmt die Stadt bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Dazu arbeitet der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie mit allen Kita-Trägern und dem Mönchengladbacher Labor MVZ Dr. Stein + Kollegen zusammen. Der Test basiert auf einfachen Tupfer-Speichel-Proben, die in einer Pool-PCR-Testung analysiert werden. Zwei Mal wöchentlich können so alle 9.000 Kinder sowie die 2.000 Kita-Beschäftigten getestet werden. Die Tests sollen für mehr Sicherheit sorgen und einen noch besseren Überblick über das Infektionsgeschehen in der Stadt sorgen.

    „Regelmäßige Corona-Schnelltests bei Kindern und Beschäftigten können dazu beitragen, das Infektionsgeschehen in einem Kita-Betrieb frühzeitig zu erkennen und mit entsprechenden Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit einer Ausbreitung zu reduzieren. Daher freue ich mich sehr über das aktive und innovative Vorgehen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie und würde mir sehr wünschen, wenn auch das Land diese Möglichkeit in seinem Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Pandemie übernehmen würde. Denn gerade als Modellkommune müssen wir die sensiblen Bereiche wie Kitas zuerst absichern“, betont Oberbürgermeister Felix Heinrichs bei der Vorstellung des zunächst auf zehn Wochen angelegten Testkonzeptes. „Mit dieser Methode bekommen wir den Gesundheitsschutz und das Bildungswohl der Kinder unter einen Hut“.

    Die Resonanz in den Kitas war entsprechend groß. „Die Vorgehensweise wird von den Beschäftigten der Kitas überaus positiv begrüßt. Unser oberstes Ziel ist es, den Gesundheitsschutz der Kleinen und den Betrieb der Kitas in ihrem Auftrag als Bildungseinrichtungen aufrecht zu erhalten und dadurch den Kleinen angesichts der schwierigen Lage mit den permanenten Öffnungen und Schließungen eine Konstante zu bieten“, so die zuständige Beigeordnete Dörte Schall. „Eine Alternative wären die Selbsttests zu Hause, von denen wir aber nicht wissen wie und ob sie überhaupt durchgeführt werden, oder die Spucktests, die einen großen Aufwand nach sich ziehen“, ergänzt sie.

    Vor allem: Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich um PCR-Tests, die im Vergleich zu anderen Verfahren eine deutlich höhere Sensitivität aufweisen. Das bestätigt auch Dr. Josef van Helden vom Labor Stein: „Wir sind von diesem zuverlässigen Verfahren absolut überzeugt, da sich auf diesem Weg mögliche Infektionsgeschehen frühzeitig erkennen lassen. Dadurch erreichen wir eine absolute Sicherheit“, betont er.

    Und so funktioniert das Testverfahren: Der Test wird morgens in der Begrüßungsrunde der Kleinen gruppenweise bis 9 Uhr durchgeführt. Die etwa 20 Teststäbchen jeder Gruppe werden dann in einem gemeinsam mit dem Namen der Kita-Gruppe und der Kita beschrifteten Röhrchen beschriftet und an das Labor geliefert, das eine Pool-PCR vornimmt. „Die Pool-Testung ermöglicht es, eine gesamte Kita-Gruppe mit dem sie betreuenden Personal in einer PCR zu testen. Fällt es positiv aus, gilt, dass mindestens eine Person des getesteten Pools an Corona infiziert ist. In diesem Fall müssen alle Personen des Pools, also der jeweiligen Kita-Gruppe, in eine 14tägige Quarantäne und erneut und einzeln in der PCR getestet werden. Dadurch lassen sich infizierte Personen identifizieren“, erläutert Klaus Röttgen, Leiter des städtischen Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie.

    Die erneute Probeentnahme wird am nächsten Tag von den Eltern durchgeführt. Die Proben werden von den Eltern am Folgetag wieder bis 8.30 Uhr in die Kita und von dort ins Labor geliefert werden. Die Teilnahme an den Tests ist freiwillig. Bis auf ganz wenige Personen, die sich Bedenkzeit erbaten, haben alle Eltern der 38 städtischen Kitas eine Einverständniserklärung abgegeben. „Das ist ein sehr gutes Ergebnis und zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, freut sich Klaus Röttgen.

    Im Vorfeld sind alle Eltern durch einen persönlichen Brief von Oberbürgermeister Felix Heinrichs in sieben Sprachen über das Verfahren informiert worden. „Die Testungen in den Kitas sind ein wesentlicher Baustein zur Bekämpfung der Pandemie. Ich freue mich sehr über die Bereitschaft und Unterstützung aller Erziehungsberechtigten, auf diesem Weg mitzuwirken“, so Felix Heinrichs.

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  • Verwaltung nimmt Vorschläge zum Geropark aus der Bürgerschaft auf

    Verwaltung nimmt Vorschläge zum Geropark aus der Bürgerschaft auf

    Im Rahmen einer digitalen Bürger-Sprechstunde hat Oberbürgermeister Felix Heinrichs mit rund 30 interessierten Bürger*innen in Form einer Videokonferenz über die Umgestaltung des Geroparks diskutiert.

    „Das war ein konstruktiver Meinungsaustausch, der noch einmal aufgezeigt hat, dass viele die Umgestaltung des Geroparks unterstützen, aber dass es eben auch Fragen gibt, die noch zu klären sind. Ich denke, dass wir als Verwaltung aufzeigen konnten, dass wir Anregungen und Kritik ernst nehmen. Der Geropark soll ein Park für alle werden“, betont der erste Bürger der Stadt.

    Die Diskussion bezog sich schwerpunktmäßig auf den ökologischen Mehrwert der Umgestaltung und die Ausgestaltung des Sportplatzes sowie der Wegeführung und der Radwege. Der Oberbürgermeister machte zum einen deutlich, dass grundlegende Planungsbestandteile nicht veränderbar sind, weil das Verfahren schon so weit fortgeschritten ist.

    So soll beispielsweise die Vergrößerung und Renaturierung des Weihers wie bisher geplant erfolgen. „Das ist der Kern dieser Maßnahme und ein wesentlicher Grund, warum wir Fördermittel erhalten. Darüber hinaus bietet das Element Wasser eine hohe Aufenthaltsqualität. Es soll sichtbarer werden. Das war auch ein wesentlicher Punkt im Masterplan MG 3.0, der aus der Bürgerschaft heraus entwickelt worden ist. Der Gladbach ist der Namensgeber unserer Stadt, Wasser hat hier, wo einst der Gladbach floss, eine historische Bedeutung“.

    Zum anderen wurden wesentliche Kritikpunkte aufgegriffen. Ein Kritikpunkt bezog sich auf die Erneuerung des Sportplatzes. Hier bleibt der Planungsstand so wie er ist, weil die drei zu fällenden Bäume die Nutzung eines modernen Sportplatzes erschweren bzw. unmöglich machen. Darüber hinaus wird der Sportplatz nach seiner Modernisierung auch von den angrenzenden Schulen genutzt, die sich eine Umgestaltung wünschen.

    Als Reaktion auf weitere Kritikpunkte zur Wege- und Radwegeplanung schlägt die Verwaltung der Politik, die den Beschluss zur Aufwertung nach Anhörung in der Bezirksvertretung Nord im nächsten Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung am 27. April beraten wird, eine Beschlussfassung der Planungen zur Umgestaltung des Geroparks mit folgenden Änderungen vor:

    1. Die Ausgestaltung der Wegeführung entlang der gestalterisch angedeuteten Verlängerung der Stadtmauer wird dahingehend überprüft, ob eine Veränderung der Wegeführung zugunsten des Erhalts weiterer Bäume erfolgen kann.

    2. Die heute vorhandene Böschung entlang der Hittastraße bleibt erhalten. Der Fahrradverkehr soll zukünftig über die Gasthausstraße am Park vorbei geleitet werden. Es wird geprüft, ob dennoch ein untergeordneter Rundweg um den Weiher als Beitrag zur Familienfreundlichkeit und Erlebbarkeit realisiert werden kann.

    Besonders wichtig ist den Bürger*innen der Schutz bestehender Pflanzen und Bäume im Rahmen der anstehenden Umbauarbeiten. „Um den Baumschutz zu gewährleisten wird es eine bauökologische Begleitung durch Experten geben. Das ist Standard in derartigen Projekten“, so Stadtplaner Dr. Frank Schulz, der das Projekt leitet. Als nächstes steht die Ausführungsplanung an, in der neben der weiteren Detailplanung unter anderem auch dieses Thema aufgegriffen wird.

    Neben der Bürger-Sprechstunde haben alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, sich über QR-Codes an verschiedenen Orten im Geropark über den aktuellen Planungsstand zu informieren. Dazu können die Bürger*innen ein digitales Bild abrufen, wie der Park aus ihrer Perspektive nach dem aktuellen Stand der Planungen aussehen soll. Zusätzlich informiert die Stadt auf Plakaten unter den Schwerpunktthemen Wasser, Bäume, Sicherheit, Ökologie und Klima über die Umgestaltung des Geroparks. Als Ansprechpartner steht das Quartiersmanagement nach wie vor für Fragen zur Verfügung.

    Die Kontaktdaten und weitere Infos gibt es im Internet unter www.qm.mg.
    Das Quartiersmanagement und der Arbeitskreis für den Geropark werden die Baumaßnahme begleiten. Die Fertigstellung ist für Ende 2022 vorgesehen.

    Hintergrundinfo: Die Maßnahme „Aufwertung des Geroparkes“ ist Bestandteil des am 15. Februar 2018 beschlossenen Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt Gladbach und Westend, das gemeinsam auch mit Bürger*innen Ende 2016 bis Ende 2017 erarbeitet wurde. Die Maßnahme wird aus dem europäischen Förderprogramm EFRE 2014-2020 sowie Bundes- und Landesmitteln mit einer Summe von ca. 4,6 Mio. Euro gefördert (anrechenbare Gesamtkosten des Projekts liegen bei 5,1. Mio. Euro). Voraussetzung für diese Gelder ist eine Umsetzungs- und Abrechnungsfrist bis zum 31. März 2023. Die Bau- und Abrechnungszeiten werden mit ca. 18 bis 20 Monaten kalkuliert.

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  • Gemeinsame Erklärung der Vorstände von KV und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach zu „maßnahmenkritischen Aussagen“ Mona Araneas hinsichtlich der Bekämpfung der Corona-Pandemie

    Gemeinsame Erklärung der Vorstände von KV und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach zu „maßnahmenkritischen Aussagen“ Mona Araneas hinsichtlich der Bekämpfung der Corona-Pandemie

    Nach einer entsprechenden Aufforderung durch den grünen Kreisverband und die grüne Fraktion ist Mona Aranea heute aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach ausgetreten und hat zugleich ihre Position als stellvertretende Bezirksvorsteherin des Stadtbezirks Ost zur Verfügung gestellt.

    Diese Schritte begrüßen wir als Vorstände von Fraktion und Kreisverband der Grünen in Mönchengladbach sehr. Auf das persönliche Mandat in der Bezirksvertretung Ost hat die Fraktion allerdings keinen Einfluss, sie kann es Mona Aranea nicht entziehen. Gleichwohl haben wir Mona Aranea nachdrücklich dazu aufgefordert, auch ihr über die grüne Liste errungenes Mandat in der Bezirksvertretung Ost aufzugeben.

    Grundsätzlich distanzieren wir uns noch einmal in aller Klarheit von den Positionen Mona Araneas im Zusammenhang der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, ihre Aussagen geben in keiner Weise unsere grünen Positionen in dieser Sache wieder.“

    Gez.                                            Gez.

    Anita Parker, Thomas Diehl       Dr. Boris Wolkowski, Lena Zingsheim-Zobel

    (für den Kreisverband)             (für die Fraktion)

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  • Weiteres Testzentrum eröffnet –Testen ohne Termin möglich

    Weiteres Testzentrum eröffnet –
    Testen ohne Termin möglich

    Seit dem 9. April gibt es in Mönchengladbach eine weitere Möglichkeit des Schnell-Testens auf den Corona-Virus.

    An der Ecke Korschenbroicher / Reyerhütterstraße, in Räumen eines Elektrounternehmens, eröffnete der Mönchengladbacher Facharzt für Innere Medizin Ismail Altinay, das Testzentrum.

    Ich nutzte die Gelegenheit, wurde getestet und war überzeugt von der Leistung der Mitarbeiter. Herzlichen Dank.
    Da es bereits meine vierte Testung war, konnte ich einen Vergleich anstellen. In allen Teststellen fühlte ich mich gut betreut.
    Weitere Teststellen ohne Terminvereinbarung gibt es (ohne Gewähr der Vollständigkeit) auf dem Parkplatz von Schaffrath/Theodor-Heuss-Straße und in der Apotheke des bisherigen Real-Marktes an der Reyerhütterstraße.

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  • Auch 2021 kein Schützenfest in Giesenkirchen

    Auch 2021 kein Schützenfest in Giesenkirchen

    Nach Abwägung der heutigen Situation und unter Berücksichtigung der bisher getätigten Voraussagen und Einschätzungen für die nächsten Monate hat die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Giesenkirchen 1421 erneut beschlossen, auch in diesem Jahr kein Schützenfest und somit auch kein Jubiläum zum 600 jährigen Bestehen durchzuführen.

    Ein besonderer Dank gilt daher dem amtierenden Königshaus die sich in Gänze erneut dazu bereit erklärt hat, ihre Regentschaft aufgrund der außergewöhnlichen Situation zu Verlängern.

    Wir alle hoffen, dass wir im nächsten Jahr unter einigermaßen normalen Rahmenbedingungen unser Vereinsleben wieder aufnehmen können. Dann wollen wir ein schönes Schützenfest feiern und unser Jubiläum zum 600. Jährigen Bestehen nachholen.

    Der Terminplan für 2022 sieht nach jetzigem Stand wie folgt aus:

    • Samstag 30. April – Dienstag 03. Mai 2022 Schützen- und Heimatfest
    • Freitag 06. Mai 2022 Fackelzug mit großem Zapfenstreich unter Beteiligung der befreundeten Bruderschaften. Anschließender Umtrunk im Festzelt
    • Samstag 07. Mai 2022 Großer Festakt mit Abordnungen aller Bruderschaften und geladenen Gästen im Festzelt
    • Donnerstag 26. Mai 2022 Vatertags-Frühschoppen im Caritaszentrum
    • Samstag 02. Juli 2022 Schützenbiwak
    „Bleiben Sie gesund“

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  • Das regionale Bündnis für Menschenwürde und Arbeit ist empört über die Entscheidung der katholischen Kirche

    Das regionale Bündnis für Menschenwürde und Arbeit ist empört über die Entscheidung der katholischen Kirche

    Das regionale Bündnis für Menschenwürde und Arbeit ist empört über die Entscheidung der katholischen Kirche, gleichgeschlechtliche Paare nicht zu segnen. „Diese Entscheidung nehmen wir zum Anlass, festzustellen, dass  die „Charta der Vereinten Nationen“ und auch die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ hierdurch in eklatanter Weise verletzt wird“, betonte das in Gladbach, Krefeld und im Kreis Heinsberg vertretene Bündnis.

    In der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ heißt unter anderem: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“

    Dies gelte auch und gerade für alle Religionen, für Regierungen, Behörden  und staatliche wie nichtstaatliche  Organisationen.  „Es ist ein Skandal, dass auf unserem Planeten täglich in vielfacher Weise dagegen verstoßen wird“, so das Bündnis weiter. Mehr Buendnis-fuer-menschenwuerde-und-arbeit.de

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