Noch bis zum 9. Februar können, so der Beschluss des Rates vom 11. Januar, Unterschriften für den Erhalt der Hauptschulen Neuwerk und Kirschhecke bei der Stadt Mönchengladbach eingereicht werden.
Schon vor einer Woche hatte Anne Embser, Sprecherin des Bündnisses für Schulvielfalt, ein erstes Paket mit rund 8.000 Unterschriften zur Prüfung an die Verwaltung übergeben. Heute (28. Januar) hat das Bündnis ein weiteres Unterschriftenpaket an Oberbürgermeister Felix Heinrichs überreicht.
Nach Prüfung der Unterschriften durch die Verwaltung entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 16. Februar abschließend über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Hinblick auf das notwendige Unterschriftenquorum. Dies beträgt in Mönchengladbach vier Prozent der Bürger, woraus folgt, dass mindestens 8.285 gültige Unterschriften eingereicht werden müssen.
Stimmt der Rat im Februar dem Bürgerbegehren zu, ist der Beschluss zur Auflösung der Hauptschulen Kirschhecke und Neuwerk hinfällig.
Schließt sich der Rat dem Bürgerbegehren nicht an, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden. Diese Abstimmung könnte am Sonntag der Landtagswahl, dem 15. Mai, durchgeführt werden.
Auch darüber müsste der Rat am 16. Februar entscheiden.