Kanal-TÜV: Der NRW-Landtag hat die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen gebilligt

Private Hausbesitzer: im Wasserschutzgebiet und vor 1965 erbaut: Prüfung der Anlagen bis Ende 2015, Entwurf der Verodnung hier

Dichtheitsprüfung, Kanal-TÜVNorbert Meesters, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt diesen Schritt:
„Die neue Verordnung beseitigt offene Fragen bei der Dichtheitsprüfung. Die alte Regelung der CDU-geführten Vorgängerregierung mit der flächendeckenden Prüfung und ihren starren Fristen ist damit endgültig Geschichte. Sie war nicht praxistauglich und hat die Menschen belastet.

Wir haben nun eine praktikable, bürgerfreundliche und rechtssichere Lösung gefunden. Alle Wohnhäuser außerhalb von Wasserschutzgebieten werden von Prüfristen freigestellt.
Für alle Beteiligten war klar, dass der Besorgnisgrundsatz in Wasserschutzgebieten gilt, da die Qualität des Trinkwassers ein sehr hohes Gut ist. Es ist sehr schade, dass die CDU heute von ihren eigenen Regelungen nichts mehr wissen will und die Sicherheit unseres Trinkwassers dem Zufall überlassen möchte.
Eine Wiederholungsprüfung steht nach der neuen Verordnung erst nach 30 Jahren an. Auch hier ist eine Regelung gefunden, die abweichend von der DIN-Norm 1986 Teil 30 nicht schon nach 20 Jahren erfolgt. Damit haben wir Trinkwasserschutz und Bürgerfreundlichkeit so gut wie möglich in Einklang gebracht.“

 

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1 Kommentar zu "Kanal-TÜV: Der NRW-Landtag hat die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen gebilligt"

  1. Dichtheitsprüfung/Kanal-TÜV, da wird manch ein Politiker/Bürgermeister noch schlaflose Nächte haben!

    Die fast 80 Bürgerinitiativen in NRW werden sich weiter wehren und an der Seite der Bürger stehen!

    Immer mehr Bürger schließen sich den Bürgerinitiativen an.

    http://alles-dicht-in-nrw.de/

    Die Dichtheitsprüfung ist noch lange nicht vom Tisch der Politiker.

    Dieses Gesetz sowie die dazu gehörige Verordnung müssen verfassungsrechtlich überprüft werden.

    Wo ist denn da z. Bsp. der Gleichheitsgrundsatz.

    Tausende von Hauseigentümer sollen also bis 2015 geprüft haben, aber das Monitoring von Herrn Remmel angeleiert wird bis 2017 dauern.

    Hier müssten die Ergebnisse erst einmal ausgewertet werden.

    Denn es ist sehr wahrscheinlich, dass dabei heraus kommt: unsere Abwasserleitungen das Grundwasser und den Boden nicht gefährden.

    Also mit etwas Verstand sollte man bis zum vorliegenden Ergebnis doch wohl keine Dichtheitsprüfungen anordnen.

    Kommunalpolitiker ACHTUNG! Im Mai 2014 sind Kommunalwahlen.

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