Drohnenflug über Veranstaltungsbereich verboten
Stadt weist zur Tour de France auf neue Drohnen-Regelung hin

Im Zusammenhang mit der Tour de France, die am Sonntag, 2. Juli, quer durch Mönchengladbach führt, weist die Stadt Mönchengladbach auf die seit Frühjahr geltenden Regeln in der neuen Drohnen-Verordnung beim Einsatz privater und gewerblicher Drohnen hin.

Demnach herrscht ein absolutes Flugverbot über Menschenansammlungen.

Hier muss ein Sicherheitsabstand von mindestens hundert Metern eingehalten werden. Dies gilt am Tag der Großveranstaltung zur Tour de France für den gesamten Streckenverlauf, der zudem nicht überflogen werden darf. Darüber hinaus herrscht unter anderem bei Einsätzen von Polizei und Rettungskräften sowie in An- und Abflugbereichen von Flughäfen striktes Flugverbot.

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