FDP mahnt die Offenlegung von Gehältern an

„Wir haben Juni, und noch immer ist kein einziges der städtischen Unternehmen mit Ausnahme der Stadtsparkasse der Pflicht nachgekommen, die Gehälter ihrer Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer bekannt zu geben.“

Andreas Terhaag, FDP-Kreisvorsitzender, ist unzufrieden mit den städtischen Gesellschaften.
Er bezieht sich auf das Transparenz Gesetz des Landes NRW.
Dieses verpflichtet die Gemeinden sicherzustellen, dass bestimmte Daten wie die Gesamtbezüge der Geschäftsführung oder anderer Organe im Anhang zum Jahresabschluss beziffert und individualisiert veröffentlicht werden.

„Die Stadt und damit Oberbürgermeister Norbert Bude muss darauf hinwirken, dass Gesellschaftsverträge bzw. Satzungen entsprechend angepasst werden,“ mahnt Terhaag. „Bei hundertprozentiger Beteiligung besteht sogar eine Anpassungsverpflichtung.“

Der Fraktionsvorsitzender der FDP, Dr. Anno Jansen-Winkeln ergänzt,  dass die FDP
nicht bereit ist, in Zukunft Geschäftsführerverträge neu zu begründen oder alte Geschäftsführerverträge zu verlängern, wenn nicht im Arbeitsvertrag eine Klausel aufgenommen wird, dass das Transparenzgesetz eingehalten wird.

Jansen-Winkeln: „Durch unsere klare politische Haltung ist sichergestellt, dass in spätestens vier Jahren alle Geschäftsführergehälter transparent und öffentlich zugänglich sind.“

Die FDP ist ein Partner der „Ampel“-Mehrheit im Mönchengladbacher Rat, die sich unter anderem die Schaffung von mehr Transparenz auf die Fahnen geschrieben hat.

 

0 - 0

Danke für Ihre Abstimmung!

Sorry, Sie haben schon abgestimmt!